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Landeshauptstadt: Mörder bezichtigte Justizbeamte der Bandenbildung

Von Gabriele Hohenstein Im Oktober 1994 wurde Uwe Sch. (39) vom Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Von Gabriele Hohenstein Im Oktober 1994 wurde Uwe Sch. (39) vom Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Da die Schwurgerichtskammer nicht die besondere Schwere der Schuld feststellte, hat der Mann die Chance, dass sich die Gefängnistore nach 15 Jahren für ihn öffnen. So lange bedeuten Besucher für ihn den wichtigsten Kontakt zur Außenwelt. Einmal im Quartal kommt die betagte Mutter des Schwerverbrechers zu ihrem Sohn in die Justizvollzugsanstalt Brandenburg. Am 4. Dezember 2000 kam es zum Eklat. Weil Uwe Sch. statt der vorgeschriebenen Anstaltsschuhe seine eigene Fußbekleidung trug, wurde der ersehnte Besuch gestrichen – so seine Darstellung. Als er sich gegen diese Maßnahme wehrte, sei er von 30 bis 40 – mit Schlagstöcken und einem Elektroschocker bewaffneten – Justizbediensteten bedroht worden. Am 15. Januar 2001 erstattete der Gefangene bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Nötigung, Bedrohung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Später entschuldigte er sich bei den Gefängnis-Bediensteten, gab zu, in seinem Ärger übertrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft, die in dieser Sache ermittelte, stellte das Verfahren gegen die Justizbeamten ein. Gestern musste Uwe Sch. auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen. Erregt schilderte der Pferdeschwänzige, wie es zu der fatalen Situation kam. Wegen einer Fußverletzung habe er – auf Empfehlung eines Orthopäden und mit Billigung der Anstaltsleitung – gut ein Jahr lang private Turnschuhe tragen dürfen. Plötzlich sollte er gefängniseigene Treter anziehen, obwohl sie ihn drückten. Als er sich weigerte und eine Beamtin den Besuch seiner Mutter cancelte, sei die Sache eskaliert. „Sie sollen die Bedienstete zur Seite gedrängt haben. Daraufhin sei der Notruf ausgelöst worden“, wirft Amtsrichterin Kerstin Devriel ein. Uwe Sch. schüttelte den Kopf. „Im Gegenteil. Ich habe es mit der Angst zu tun gekriegt, als die Männer mit den Knüppeln auftauchten. Dann habe ich auch noch so etwas ähnliches wie ein Elektroschockgerät gesehen.“ Heute wisse er, dass er sich getäuscht habe. „Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft war eine Überreaktion“, räumte er ein. „Sie sitzen in Haft um darüber nachzudenken, wie Sie künftig straffrei leben können“, grollte die Staatsanwältin. Uwe Sch., der im Gefängnis nur ein geringes Taschengeld erhält, wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je einem Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gabriele Hohenstein

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