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06.01.26, Tagesspiegel, Berlin. Andreas Büttner ist der erste Beauftragte zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg.

© Tagesspiegel/Nassim Rad

Nach Brandanschlag in Templin: Polizei sucht nach Zeugen und setzt Belohnung aus

Nach der Brandstiftung auf das Grundstück des brandenburgischen Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner sucht die Polizei nun nach Zeugen.

Stand:

Nach dem mutmaßlich politisch motivierten Brandanschlag in Templin sucht die Polizei dringend Zeugen. In der Nacht vom 3. auf den 4. Januar haben bislang unbekannte Täter zwischen 3 und 4 Uhr ein Nebengebäude an der Wohnadresse des brandenburgischen Beauftragten gegen Antisemitismus in Brand gesetzt.

Am Tatort hinterließen die Täter ein Symbol, das nach Angaben der Polizei einen klaren Bezug zum Amt des Betroffenen erkennen lässt. Die Ermittlungen wegen besonders schwerer Brandstiftung sowie weiterer Delikte führt die Generalstaatsanwaltschaft.

Nach bisherigen Erkenntnissen kamen die Täter mit einem Auto zum Tatort und flohen anschließend ebenfalls per Fahrzeug. Die Polizei bittet daher insbesondere Personen, die in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr im südlichen Templiner Raum unterwegs waren, um Hinweise. Relevant sind vor allem Beobachtungen in den Ortsteilen Groß Dölln, Groß Väter, Grunewald, Klein Dölln, Vietmannsdorf sowie im angrenzenden Ortsteil Kurtschlag (Zehdenick). Auch im weiteren Umfeld – von Templin über Liebenwalde, Gransee und Fürstenberg/Havel bis nach Prenzlau und Neuruppin – könnten Hinweise von Bedeutung sein.

Belohnung für ausschlaggebende Tipps von bis zu 10.000 Euro

In der Tatnacht herrschten Schneefall, minus acht Grad und schlechte Straßenbedingungen. Die Polizei richtet sich deshalb ausdrücklich auch an Jagdpächter, mobile Pflegedienste und Räumdienste, die möglicherweise Fahrzeug- oder Personenbewegungen wahrgenommen haben.

Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, hat die Generalstaatsanwaltschaft eine Belohnung von bis zu 10.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte und die ihnen gleichgestellten Angestelltengruppen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

Meldungen nimmt die Polizeiinspektion Uckermark in Prenzlau unter 03984/35-0, über das polizeiliche Hinweisportal oder über jede andere Polizeidienststelle entgegen.

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