
© M. Thomas (Archiv)
Diebisches Pflegerduo verurteilt: Nach Diebstählen warnt Bergmann-Klinikum nun Patienten
Zwei Pfleger des Klinikums Ernst von Bergmann haben systematisch Patienten beklaut, nun wurden sie verurteilt. Das Klinikum rät Patienten dazu, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.
Stand:
Potsdam - Nach der Verurteilung eines diebischen Pflegerduos am Klinikum „Ernst von Bergmann“ rät die kommunale Einrichtung öffentlich, als Patient möglichst keine Wertgegenstände, Schmuck oder größere Summen Bargeld mitzubringen. Das sagte Klinikumssprecherin Theresa Decker jetzt auf PNN-Anfrage. Darauf würden Patienten und Angehörige auch bei der Aufnahme und über die Hausordnung hingewiesen, so die Sprecherin.
Ende Oktober hatte das Potsdamer Amtsgericht einen Pfleger und eine Krankenschwester zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, wie ein Gerichtssprecher den PNN bestätigte. Konkret wurde den 32 und 37 Jahre alten Angeklagten Diebstahl und Computerbetrug zur Last gelegt. Angestellt war das Duo in der Geriatrie-Abteilung, wo ältere Patienten behandelt werden. Dabei soll die Krankenschwester über den Krankenhauscomputer personenbezogene Daten in Erfahrung gebracht und an ihren Komplizen weitergegeben haben, wie es in der Anklage hieß. Dann sollen die vermeintlichen Helfer aus den Krankenzimmern Bargeld, Schmuck, EC-Karten und Schlüssel entwendet haben. Zudem sollen sie später noch Bargeld abgehoben und aus den Wohnungen der ahnungslosen Patienten weiteres Geld und Schmuck entwendet haben. Allein der entstandene Geldschaden soll laut Gericht etwa 10 000 Euro betragen haben. Das Urteil gegen das geständige Duo ist schon rechtskräftig.
Pfleger wurden fristlos entlassen
Decker sagte, die Angeklagten waren „wegen der erdrückenden Beweislage umgehend vom Klinikum freigestellt worden“. Später wurden sie fristlos entlassen. Eigentlich würden alle Mitarbeiter regelmäßig – entsprechend den internen Verfahrensanweisungen – zum Umgang mit Patienteneigentum geschult und besonders sensibilisiert, so die Sprecherin.
Zugleich gebe es auch bestimmte Systeme zum Eigentumsschutz. „Wenn sich Patienten bei Untersuchungen oder im OP befinden, können sie für den kurzen Zeitraum kleine Bargeldbeträge und Schmuck in Siegelbeuteln an einem abschließbaren Ort auf der Station deponieren“, sagte Decker. Für diese Siegelbeutel habe nur die jeweilige Schichtleitung einen Schlüssel. „Es besteht zudem die Möglichkeit, für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes Wertgegenstände gegen Quittung an der Krankenhauskasse zu hinterlegen“, so Decker weiter.
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