
© Sebastian Gabsch
Nach Einbruch in Villa: Warum sich ein Hauseigentümer plötzlich vor Gericht wiederfand
Täter-Opfer-Umkehr am Amtsgericht: Ein Villenbesitzer ist offenbar zu Unrecht angeklagt worden. Nun erhielt er einen Freispruch.
Stand:
Ein Villenbesitzer trifft auf seinem Grundstück einen jungen Mann an und schlägt ihn aus Verärgerung darüber mit der Faust. So war es zuletzt in der Presserolle zu dem Fall zu lesen, der kürzlich am Amtsgericht verhandelt wurde. In der Anklage der Staatsanwaltschaft war von gefährlicher Körperverletzung und sogar einer Bedrohung mit Eisenstangen die Rede. Doch von diesen Vorwürfen blieb am Ende kaum etwas übrig, stattdessen wurde der Hauseigentümer freigesprochen.
Die Geschichte in einer der noblen Potsdamer Wohngegenden hatte ihren Ausgangspunkt in der Nacht des 22. März 2020. Damals drangen drei junge Männer, so schilderten sie es als Zeugen vor Gericht, in die Villa ein, die zu großen Teilen noch eine Baustelle war. Als Teil einer Feier – gaben sie zu Protokoll. Der Eigentümer hingegen ging von Vorsatz aus, weil es zuvor schon Aufrufe zur Plünderung des Hauses im Internet gegeben habe.
Bauarbeiter wurden aufmerksam
Jedenfalls wurden dort schlafende Bauarbeiter auf das Trio aufmerksam und erwischten auch einen der jungen Männer, während die anderen beiden auf den Weg vor die Villa flüchteten. Es stand Aussage gegen Aussage: Der im Keller festgehaltene Eindringling sagte, er sei dort vom Hausherr geschlagen worden – genauso sei es einem seiner Freunde vor dem Haus ergangen. Doch mehrere Details in dieser Erzählung wurden vor Gericht angezweifelt. Unter anderem die Tatsache, dass von den Beteiligten in jener Nacht auch Notrufe in Richtung Polizei abgingen und von Schlägen jeweils keine Rede war. Auch erschien jener, der im Keller geschlagen worden sein wollte, am nächsten Tag im Beisein seines Vaters an der Villa, um sich zu entschuldigen.
Anwesende Polizisten schilderten ferner, die Jugendlichen seien unkooperativ gewesen. Die angebliche Gewalt gegen sie werteten die Beamten bereits nach dem Vorfall als Schutzbehauptung, um eigener Strafverfolgung zu entgehen. Unklar blieb vor Gericht, warum die Staatsanwaltschaft dennoch auf der Anklage bestand. Zum Abschluss der Verhandlung sprach sich jedenfalls auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für einen Freispruch aus. Die jungen Eindringlinge müssen hingegen noch mit Problemen rechnen. Der Verteidiger des Villenbesitzers, Matthias Schöneburg, sagte den PNN: „Sie wurden von uns wegen falscher Verdächtigung angezeigt.“
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