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Gerichtsurteil am Potsdamer Landgericht: Nach Messerattacke: Verteidigung legt Revision ein

Nach dem Urteil wegen versuchten Mordes an einem Polizisten hat die Verteidigung des psychisch kranken Täters Revision eingelegt. Der verletzte Polizist ist mittlerweile wieder im Dienst.

Stand:

Potsdam - Das Verfahren gegen einen 25-jährigen Potsdamer, der einen Polizisten fast mit einem Messerstich in den Nacken ermordet hätte, geht nun an den Bundesgerichtshof. Denn wie die Verteidigung des laut Gutachten schizophrenen Mannes ankündigte, wird gegen die jüngste Entscheidung des Landgerichts das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Das bestätigte Anwalt Carsten Beckmann den PNN auf Anfrage. Im Gegensatz zur Berufung werden mit einer Revision keine neuen Beweise erhoben, sondern überprüft, ob es zum Beispiel Verfahrensfehler gab und sich dies auf das Strafmaß auswirkt.

Wie berichtet hatte das Potsdamer Landgericht vorige Woche den 25-Jährigen für eine unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie geschickt, weil er zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Zugleich hatte das Gericht explizit von versuchtem Mord gesprochen. In der Revision wird dies alles noch einmal vom Bundesgerichtshof überprüft, wie Anwalt Beckmann sagte – allerdings erfolgt keine neue Beweisaufnahme.

Der Fall sorgte für Anteilnahme

Der Fall hatte im vergangenem April für Schlagzeilen gesorgt: Damals hatten vier Polizisten die Wohnung des Mannes am Schillerplatz aufgesucht, weil gegen ihn Strafanzeige wegen Bedrohung vorlag – er hatte Mitstudenten mit dem Tod gedroht. Zunächst verlief alles ruhig – doch plötzlich zog der Mann ein langes Küchenmesser und stach damit einem damals 30 Jahre alten Polizisten in den Nackenbereich. Der Beamte konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Im Prozess hatte der Familienvater über die Folgen der völlig überraschenden Attacke geklagt, unter anderem sind manche Stellen an seinem Nacken extrem berührungsempfindlich, andere hingegen taub. Monatelang war der Polizist dienstunfähig. Seit Anfang des Monats ist er aber wieder im Innendienst der Behörde eingesetzt, wie es gegenüber den PNN hieß.

* In einer früheren Version des Textes hieß es, das Oberlandesgericht sei nun zuständig. Das ist sachlich falsch. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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