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Wahlplakate sind noch zwei Wochen nach der Stichwahl in Potsdam zu finden.

© Andreas Klaer

Nach OB-Wahlkampf in Potsdam: Bußgelder für noch hängende Wahlplakate drohen

Mehr als zwei Wochen ist die OB-Stichwahl in Potsdam nun schon her. Mancherorts hängen immer noch die Wahlplakate der Kandidierenden und ihrer Parteien, die nun mit Bußgeldern rechnen müssen.

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Vergangene Woche wurde Noosha Aubel (parteilos) als Potsdams neue Oberbürgermeisterin im Rathaus vereidigt. Mehr als zwei Wochen ist die Stichwahl am 12. Oktober zwischen Aubel und ihrem direkten Konkurrenten Severin Fischer (SPD) nun her, bei der die 49 Jahre alte Politikerin mit 72,9 Prozent der Stimmen als Siegerin hervorging. In der Stadt erinnern nicht abgehängte Wahlplakate jedoch immer noch an den Wahlkampf der ursprünglich sieben Kandidierenden.

So sieht man am Alten Markt noch Wahlplakae von Alexander Dietmar Wietschel von der Satirepartei „Die Partei“ , während an der Humboldtbrücke ein Großplakat an die Kandidatur von CDU-Kandidat Clemens Viehring erinnert. In der Jägerallee sind hingegen noch diverse Plakate von Fischer an den Straßenlaternen zu finden. Für die noch hängenden Wahlplakate droht nun wohl ein Bußgeld – die späteste Frist zum Abhängen der Plakate ist verstrichen.

Wie die Stadt auf eine Anfrage der Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) mitteilte, müssen Wahlplakate „unverzüglich und rückstandslos nach dem Wahltag“ entfernt werden. Das Rathaus beruft sich dabei auf die Allgemeinverfügung „Lautsprecher- und Plakatwerbung“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung. Die Stadt Potsdam räume den ehemaligen Kandidaten und ihren Parteien jedoch etwas mehr Zeit ein, hieß es: Nach ihrer Erlaubnis zur Straßensondernutzung dürfen Wahlplakate bis spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag hängen bleiben.

Alle nun noch vorzufindenden Plakate würden vom Bauhof entfernt, hieß es weiter. Die Stadt werte verspätet abgehängte Plakate als illegale Straßensondernutzung und leite entsprechende Verfahren an die Bußgeldstelle weiter. Pro Plakat werden in der Regel 40 Euro fällig. „Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen kann von diesem Satz nach oben abgewichen werden“, so die Stadtverwaltung.

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