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Aus dem GERICHTSSAAL: Nächtlicher Beutezug

Pole wurde erst vier Jahre nach der Tat verhaftet

Stand:

Die Verhandlung gegen Arkadiusz M. (26) findet im beschleunigten Verfahren statt. Dies mutet auf den ersten Blick kurios an, weil die Taten, derer der Pole beschuldigt wird, bereits über vier Jahre zurückliegen. Doch der junge Mann mit dem Kindergesicht war für die Strafverfolgungsbehörden lange nicht greifbar. Die Staatsanwaltschaft schrieb Arkadiusz M. zur Fahndung aus. Am 26. September wurde er auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Potsdam festgenommen. Seitdem sitzt er im Brandenburger Gefängnis in Untersuchungshaft.

Arkadiusz M. wird von zwei Justizvollzugsbeamten in den Verhandlungssaal geführt. Die Handfesseln werden ihm auf Bitten seines Verteidigers abgenommen. Und – um es vorwegzunehmen – sie werden dem jungen Vater auch nicht wieder angelegt. Nach einem sprichwörtlich kurzen Prozess wird der in seiner Heimat inzwischen im Bauwesen Selbstständige wegen besonders schweren Diebstahls in sechs Fällen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sanktioniert. Der Haftbefehl wird aufgehoben. Das Urteil wird noch an Ort und Stelle rechtskräftig.

„Die Vorwürfe, die meinem Mandanten gemacht werden, treffen in vollem Umfang zu“, verkündet der Verteidiger von Arkadiusz M. zum Prozessbeginn. Laut Anklage soll der damals 22-Jährige in der Nacht vom 23. auf den 24. August 2002 einen wahren Beutezug unternommen haben. Mit zwei Mittätern soll er sechs Autos – so in der Roseggerstraße, der Großen Fischerstraße, Am Kanal, in der Burgstraße sowie in der Haeckelstraße – aufgebrochen, aus den Pkws verschiedenster Marken sodann jeweils hochwertige Autoradios gestohlen und in Polen weiterverkauft haben.

„Hohes Gericht! Ich möchte mich hiermit in aller Öffentlichkeit für meine Missetaten entschuldigen. Ich verspreche, dass ich künftig weder in Polen noch in Deutschland Straftaten begehen werde“, verkündet Arkadiusz M. in wohlgesetzten Worten. Die Zeit im Untersuchungsgefängnis sei ihm Lehre genug gewesen. Ein Blick ins Bundeszentralregister belegt: Der Angeklagte wurde weder vor der besagten Nacht straffällig noch hinterher. „Ich mache meine Arbeit und lebe mit meiner Freundin und unserem kleinen Sohn zusammen. Wir wohnen zwar etwas beengt, aber es geht“, berichtet er.

Der Verteidiger führt aus, dass das Gewerbe von Arkadiusz M. durch die Inhaftierung „etwas ins Trudeln geraten“ sei. Allerdings sei es noch nicht zu spät, das Unternehmen wieder in eine normale Gangart zurückzuführen. Staatsanwalt und Amtsrichterin Kerstin Devriel stellen dem nächtlichen Dieb eine günstige Sozialprognose. Arkadiusz M. darf noch am selben Tag zu seiner Familie zurückfahren. Hoga

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