
© Andreas Klaer
Landeshauptstadt: Neue Fragen zur „Walhalla“-Sanierung
Varieté-Betreiber weist Vorwurf zurück, er könne die Verwendung von Fördermitteln nicht belegen
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Innenstadt - Die Nachforschungen zur Verwendung von 780 000 Euro Städtebaufördermitteln bei der Sanierung des „Walhalla“ in der Dortustraße 5 gehen in die nächste Runde. Der Betreiber des Varietés hat gegenüber den PNN den Vorwurf zurückgewiesen, es gäbe nunmehr einen Förderbetrag im „unteren sechsstelligen Bereich“, bei dem unklar sei, wofür er bei der Sanierung des denkmalgeschützten Hauses verwendet wurde. „Ein sechsstelliges Delta zu unseren Lasten kann ich nicht bestätigen“, sagte Christoph Gügold, Chef des „Walhalla“-Trägers Maulwurf gGmbH, den PNN auf Anfrage. Die Information zu der Summe, deren Verwendung unklar sein soll, war jüngst aus dem nicht-öffentlichen Teil des Hauptausschusses durchgesickert – Rathaus-Vertreter hatten sich so gegenüber den Stadtverordneten in dem Gremium geäußert und sich dabei auf einen neuen Prüfbericht zur Sanierung des Gebäudes bezogen.
Untersucht hatte die Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft (BSG). Die Ergebnisse des BSG-Abschlussberichts werden vom „Walhalla“-Betreiber aber offenbar anders interpretiert als von der Stadtverwaltung. So räumte Gügold zwar ein, dass es für die Sanierung des „Walhalla“-Vorderhauses noch ein „Delta zu Lasten der Maulwurf gGmbH“ gäbe – für die Seitenflügel-Instandsetzung dafür aber ein „Guthaben“. Dazu werde er nun mit Hilfe eines Architekten und eines Bausachverständigen Stellung nehmen, so Gügold: „Es gibt noch Klärungspunkte, die geeignet sind, das Prüfergebnis zu beeinflussen“. Im Rathaus wollte man sich zum Verfahrensstand nicht offiziell äußern. Erst nach dem Ende der Prüfungen solle dies geschehen, hieß es aus dem Presseamt.
Die genaue Prüfung der „ Walhalla“-Sanierung hatten die Stadtverordneten auf Initiative der CDU vor etwa einem halben Jahr beschlossen. Der jetzige Geschäftsführer Gügold, aber auch der Ex-Chef der Maulwurf gGmbH, der Projektentwickler Kay-Patrick Bockhold, hatten stets beteuert, die verbauten Gelder für die Sanierung könnten mit Originaldokumenten nachgewiesen werden. Als Grund dafür, dass nach der Öffnung des „Walhalla“ 2005 noch Jahre vergingen, bis nun eine zumindest prüffähige Fördermittelabrechnung vorliegt, führte die „Walhalla“-Seite an, dass die Sanierungsarbeiten endgültig erst Ende 2009 beendet gewesen seien.
Dennoch stellt sich die Frage, warum die Fördergeldverwendung erst jetzt nach Beschluss der Stadtverordneten untersucht wurde. Der Hintergrund für diese Frage: Den PNN liegen Briefe vor, die bereits 2004, 2005 und 2007 etwa an den für die treuhänderische Verwaltung der „Walhalla“-Fördermittel zuständigen kommunalen Sanierungsträger, die Bauverwaltung und den Landesrechnungshof gingen. In den Schreiben werden bereits mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Fördermittelabrechnung thematisiert. Verfasst hat die Briefe Uwe Bläsing, der einst das „Walhalla“ mit Bockhold zusammen hatte sanieren wollen – die Beiden waren jedoch über das Bauprojekt in Streit geraten und hatten sich jahrelang einen erbitterten Rechtsstreit geliefert. Beim Sanierungsträger machte eine Sprecherin keine Angaben zu den besagten Hinweisen und verwies auf das Rathaus. Dort machte die Pressestelle keine Angaben – wegen des „laufenden Verfahrens“. Beim LRH bestätigte ein Sprecher den Eingang eines Briefes, vermutlich sei dieser an die Kommunalaufsicht des Innenministeriums weitergeleitet worden. Dort sagte ein Behördensprecher, der Vorgang sei nicht bekannt.
Wegen des Falls „Walhalla“ könnte, wie berichtet, auch der Stadt Potsdam ein finanzielles Problem drohen. Denn wenn dem Landesministerium für Infrastruktur die Sanierungskosten nicht nachgewiesen werden könnten, müsse die Auszahlung der Fördermittel „ganz oder teilweise“ widerrufen werden, hatte die Behörde zuletzt bestätigt. Dann wäre die Stadt Potsdam als Förderzuweiser verpflichtet, diese Zuwendungen zu bezahlen – und unklar ist, ob die Stadt sich diese Mittel bei der Maulwurf gGmbH wiederholen könnte. Ein Anwalt des Betreibers hatte bereits mit Insolvenz gedroht, sollten Fördergelder zurückgefordert werden.
Derzeit allerdings versichert „Walhalla“-Betreiber Gügold, die Maulwurf-Firma sei handlungsfähig – auch vor dem Hintergrund des zuletzt zu Ende gegangenen Hesco-Verfahrens am Landgericht (PNN berichteten). Bei diesem war der Anwalt des „Walhallas“, Jörg-Klaus B., zu knapp zweieinhalb Jahren Haft wegen Anstiftung und Beihilfe zu Insolvenzverschleppung, Untreue und Bankrott verurteilt worden. Zugleich war vergangenes Jahr bekannt geworden, dass B. auch „Director“ des Hauptgesellschafters der Maulwurf gGmbH ist, einer Intermetal and Synthetic Limited mit Sitz auf Zypern. Bemerkenswert daran: Diese Firma tauchte nach PNN-Informationen auch im Zusammenhang mit dem Fall „Hesco“ auf. Gügold sagte zu dem Urteil: „Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch den Geschäftsführer vertreten – und nicht vom Gesellschafter.“ Auch habe B. die Interessen der Maulwürfe stets „loyal“ vertreten, er vertraue ihm, sagte Gügold. Er hoffe, dass B. im Revisionsverfahren zum Fall Hesco „zu dem Recht kommt, welches er für sich beansprucht.“ Bis dahin sei B. nicht rechtskräftig verurteilt und unterliege daher auch keinem Berufsverbot, betonte Gügold. Spannende Entwicklungen rund ums „Walhalla“.
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