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Neue Regeln für Potsdams Hundebesitzer: Tiere müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden
Seit Juli müssen Hunde in der Landeshauptstadt nicht nur steuerlich, sondern auch ordnungsamtlich angemeldet werden. Gefragt sind neben der Personalie des Halters: Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer.
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Potsdams Hundebesitzer sind seit Juli verpflichtet, ihren Hund zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung auch beim Ordnungsamt der Stadt registrieren zu lassen. Das sieht die neue Hundehalteverordnung des Landes vor. Derzeit sind in Potsdam etwa 8.050 Hunde steuerlich angemeldet, mehr als 4.500 Hunde sind bislang bei der Ordnungsbehörde angemeldet worden.
Angezeigt werden muss neben der Personalie des Halters die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe und die Chipnummer des Hundes. Dies gelte für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen, teilt die Stadt mit.
Landesweite Pflicht, Hundekot zu beseitigen
Mit der neuen Verordnung wird zudem die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse abgeschafft. Zugleich entfällt die Regelung des Nachweises der Zuverlässigkeit durch den Halter für Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder ab 20 Kilo Gewicht.
Damit entfällt auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halter entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein. Neu ist auch die landesweite Pflicht, Hundekot zu beseitigen.
Bestehen bleiben Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und in Badeanstalten. Die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen sind ebenfalls nicht neu.
Das Anmeldeformular als beschreibbare PDF-Datei ist zu finden unter www.potsdam.de/HundAnmelden. Das Formular kann per E-Mail an Anzeige.Hundehaltung@Rathaus.Potsdam.de gesendet werden. Die Anmeldung des Hundes beim Bereich Steuern muss separat erfolgen.
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