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Potsdam: Neue Spielplätze – für alle

Stadt nimmt Wohnungsbauer stärker in die Pflicht.

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Potsdam - Der Fall hat vor drei Jahren bundesweit Schlagzeilen gemacht: Einen weitgehend verwaisten, umzäunten Spielplatz im Wohngebiet Ruinenbergkaserne dürfen nach Beschwerden von Nachbarn nur noch wenige Kinder aus den angrenzenden Häusern nutzen – andere Kinder aus dem Viertel müssen draußen bleiben. Damit sich so etwas nicht wiederholt, hat die Stadtverwaltung nun eine neue Kinderspielplatzsatzung vorgelegt.

Demnach wird festgelegt, dass die Pflicht zu Herstellung von weiteren Spielplätzen bereits bei einem Bauvorhaben ab drei Wohnungen besteht. Diese sind so anzulegen, dass sie von Behinderten sowie Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe erreicht werden können. Der Zugang müsse allen Kindern und Jugendlichen in gleichem Maße gestattet werden, heißt es in der Satzung weiter. Festgelegt wird auch die Mindestausstattung der Spielplätze: Das sind bei drei bis zehn neuen Wohnungen ein vier Quadratmeter großer Sandkasten, zwei Spielgeräte wie eine Schaukel, eine Rutschbahn oder ein Kletterturm sowie Sitzplätze für mindestens drei Personen.

Eine Einschränkung gibt es: Alternativ zum Bau eines Spielplatzes können Bauherren auch eine Ablöse zahlen, die die Stadt für die Instandhaltung bestehender Spielplätze einsetzen muss. Die Summe setzt sich laut Satzung „aus den hälftigen Grunderwerbskosten“ und den Baukosten für einen Spielplatz in Höhe von 70 Euro pro Quadratmeter zusammen. Wer gegen die Satzung verstößt, muss mit bis zu 500 000 Euro Geldbuße rechnen.

Vor allem Potsdams SPD-Fraktionschef Pete Heuer hatte auf eine verbesserte Spielplatzsatzung gedrungen. Er reagierte entsprechend erfreut: „Der lange Weg – auch über den Landtag und die Änderung der brandenburgischen Bauordnung – hat sich gelohnt.“ Angesichts der vielen anstehenden Bauvorhaben mache Potsdam mit dieser Satzung seinem Ruf als kinderfreundliche Kommune alle Ehre. „Ob sich für die Spielplätze, die für negative Schlagzeilen in der Vergangenheit gesorgt haben, rückwirkend aber die Öffnung ableiten lässt, bleibt einer gesonderten Prüfung vorbehalten“, so Heuer. Zudem müssen die Stadtverordneten die neue Satzung noch absegnen. 

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