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Landeshauptstadt: Neun Monate Hartz-Frist

Sozialbeigeordnete: Übergangsregel bei Wohnungen

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Sozialbeigeordnete: Übergangsregel bei Wohnungen Die Stadt Potsdam will den Hartz IV-Betroffenen, die in einer „unangemessen“ großen Wohnung leben, ab Anfang 2005 eine sechs- bis neunmonatige Übergangsfrist gewähren. Das sagte Sozialbeigeordnete Elona Müller am Dienstagabend dem Sozialausschuss. Bei den so genannten „Angemessenheitskriterien“, die jede Kommune selbst festlege, wolle man sich an den jetzigen Kriterien für Sozialhilfeempfänger orientieren, so Müller. In der vergangenen Woche hatte die Beigeordnete von 50 Quadratmetern für eine Person gesprochen. „Aber wir haben noch keine Erkenntnisse darüber, wie hoch die Mietkosten der 6800 Potsdamer Arbeitslosenhilfeempfänger sind.“ Diese wisse man erst, denn die 16-seitigen Anträge eingereicht würden. In diesem Zusammenhang machte Müller darauf aufmerksam, dass heutige Sozialhilfeempfänger oder Menschen, die Arbeitslosenhilfe und ergänzende Sozialhilfe bekämen, eine verkürzte Version des Hartz IV-Antrags ausfüllen könnten. Der Datenschutzbeauftragte habe diesem Vorgehen zugestimmt, alle Betroffenen hätten vom Sozialamt ein entsprechendes Schreiben bekommen. Inhaltliche Fragen zum Arbeitslosengeld II beantworte neben der Beratungsstelle im Kirchsteigfeld auch die Erstantragsstelle im Sozialamt. Welche Rechtsform die Pilot-Arbeitsgemeinschaft für die Einführung von Hartz IV von Stadt und Arbeitsagentur haben werde, soll in einer Gesprächsrunde am 24. August geklärt werden, sagte Müller. Sie erwarte jedoch eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung“, da eine GBR oder eine gGmbh aus organisatorischen Gründen nicht in Frage kämen. Noch nicht vorgelegt sei außerdem das so genannte „Eingliederungsbudget“ für Potsdam – es ist das Geld, was 2005 zusätzlich zur Verfügung stehen soll, um die Empfänger von Arbeitslosengeld II in neue Jobs zu vermitteln. Die Stadt müsse aber wissen, wie viel Geld sie bekomme, um entsprechende Maßnahmen zu planen. „Da müssen wir ein bisschen Druck aufbauen“, so Müller. Allerdings sollten die Arbeitsmöglichkeiten für die Menschen ohne Beschäftigung auch nicht festgelegt werden, ohne deren Bedarf zu kennen. Anfang September wollen Arbeitsagentur und Sozialamt eine öffentliche Info-Veranstaltung zu Hartz IV anbieten; auch sollen die Mitarbeiter der freien Träger, die Beratungsstellen unterhielten, informiert werden. Sabine Schicketanz

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