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Landeshauptstadt: Nicht der Gast soll zahlen

Urteil zu Bettensteuer betrifft Tourismusabgabe nicht

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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer hat keine Auswirkungen auf die für Potsdam geplante Tourismusabgabe. Das sagte Mario Kade, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Brandenburg, am Donnerstag auf PNN-Anfrage. Das Gericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass die Steuer nur bei privaten und nicht bei geschäftlichen Übernachtungen erhoben werden darf.

Bei der Bettensteuer handele es sich um eine Abgabe, die die Gäste direkt zahlen müssten; die Tourismusabgabe – oder auch Fremdenverkehrsabgabe – betreffe pauschal alle Hotellerie-, Gastronomie- und Handelsgeschäfte nach den Vorgaben eines von der Kommune entwickelten Schlüssels, so Kade. In Potsdam soll die Tourismusabgabe eingeführt werden, um einen Pflichteintritt in den Park Sanssouci zu verhindern. Eine Million Euro soll die Stadt so jährlich an die Schlösserstiftung zur Pflege der Parks überweisen. Der Dehoga-Kreisverband lehnt Belastungen für die Unternehmen ab. Sollte eine Fremdenverkehrsabgabe eingeführt werden, sollte diese zweckgebunden sein. Außerdem sollten alle Unternehmen einbezogen werden, die vom Tourismus profitieren, was städtische Unternehmen einschließe. SCH

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