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Zweck des Verbots ist laut Verwaltung die Rückführung von Räumen zu Wohnzwecken (Symbolbild). 

© picture alliance/dpa

Fast 80 Anzeigen: Noch kein Bußgeld durch Verbotssatzung

Seit eineinhalb Jahr ist in Potsdam die Zweckentfremdung von Wohnungen verboten. Die Fraktion Die Andere hat den Eindruck, eine Ahndung von Verstößen erfolge nur halbherzig.

Potsdam - Vor eineinhalb Jahren hat die Stadtverwaltung eine Satzung „über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ in Kraft gesetzt, damit zum Beispiel Wohnungen nicht einfach lukrativ an Touristen vermietet werden können. Doch trotz bis Juli schon 78 Anzeigen von Bürgern auf solche möglichen illegalen Nutzungen gab es bisher keine Sanktionen wie Bußgelder. Das hat das Sozialdezernat nun auf Anfrage der Fraktion Die Andere bekannt gegeben.

Zur Begründung erklärte die Stadtverwaltung, im Ergebnis der Bearbeitung der Hinweise „konnte in den bisherigen Fällen stets eine Genehmigungsfähigkeit oder ein nicht vorhandener Verstoß gegen die Satzung festgestellt werden“. Dies decke sich auch mit dem Zweck des Verbots, bei dem es nicht um die Verhängung von Bußgeldern, sondern um die Rückführung von Räumen zu Wohnzwecken gehe. 

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Anzeigen gegen den Eigentümer der Josephinenanlage

So werde „in der Regel kein Bußgeld verhängt“, wenn die Zweckentfremdung ohne Aufforderung durch die Behörde freiwillig beendet wird. Und: „Auch die Beendigung der Zweckentfremdung nach der Anhörung kann dazu führen, dass kein oder nur ein geringes Bußgeld verhängt wird.“ Die Andere hatte ihre Anfrage auch mit dem Eindruck begründet, die Ahndung der Zweckentfremdung von Wohnraum erfolge in Potsdam nur halbherzig.

Zuletzt hatte es mehrere Anzeigen gegen den Eigentümer der Josephinenanlage in der Burgstraße gegeben. Wie berichtet, wurden einige der einst an Senioren vermieteten Wohnungen nach deren Kündigung jüngst im Internet als Feriendomizil auf AirBnB angeboten, was für Empörung gesorgt hatte. 

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