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Landeshauptstadt: Noch keine Lösung für die Anti-Baby-Pille

Der Potsdamer Frauenstammtisch informierte sich über das Thema Gesundheitsreform und Praxisgebühr

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Der Potsdamer Frauenstammtisch informierte sich über das Thema Gesundheitsreform und Praxisgebühr Von Karsten Sawalski Der Frauenstammtisch hatte am Mittwochabend eine Vertreterin der AOK eingeladen, die zum Thema „Gesundheitsreform - was bringt sie den Frauen?“ lebhaft und allgemein verständlich referierte. Allerdings sprach Monika Klement, die bei der AOK im Bereich der Sozial- und Gesundheitspolitik tätig ist, mehr über das Nehmen. „Sie wissen, dass 75 Prozent der Einsparungen zu Lasten der Versicherten gehen“, sagte die AOK-Referentin gleich zu Beginn der Veranstaltung, schränkte aber später mit der Regelung ein, „dass niemand unzumutbar belastet werden“ dürfe. Die Fragen zur Thematik der „Zuzahlungen“ stellten den Schwerpunkt während der zwei Stunden am Frauenstammtisch. Viele Unklarheiten wurden noch im Zusammenhang mit der so genannten Praxisgebühr geäußert. Die zehn Euro sind nicht nur bei einer Behandlung zu zahlen, erklärte die AOK-Mitarbeiterin, „sie werden fällig, wenn ich mit der Praxis zu tun habe“. Also schon beim Ausschreiben eines Rezeptes. Über die Verordnung der Anti-Baby-Pille werde derzeit noch mit dem Gesetzgeber nach Lösungen gesucht. Möglich sei es, dass die Frauen nur einmal im Jahr die zehn Euro entrichten müssten und dann eine entsprechende Großpackung ausgehändigt bekämen, deutete Klement an. Für die Praxisgebühr gilt generell: Die oder der Versicherte zahlen zehn Euro je Quartal für jede erste Inanspruchnahme des Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten. Wer im selben Quartal zu einem anderen Arzt geht, muss einen Überweisungsschein vorzeigen. Überweisungen vom Hausarzt zum Frauenarzt sind ebenso möglich wie anders herum. Die Praxisgebühr ist bei Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, bei zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (auch für die zweimalige Entfernung des Zahnsteins pro Jahr), bei der Durchführung von Schutzimpfungen oder bei der Vorsorge für schwangere Frauen nicht zu leisten. Obwohl die Stammtischfrauen sich allgemein interessiert zeigten, ging Klement auch auf spezifisch feminine Aspekte ein: Der Gesetzgeber zahle für nicht versicherte Frauen kein Entbindungsgeld mehr; die Kosten für eine Sterilisation würden nur bewilligt, wenn diese durch eine Krankheit erforderlich werden; nur noch drei Versuche einer künstlichen Befruchtung würden von der Kasse übernommen (vorher 4), wobei die Frauen mindestens 25 und höchstens 40 Jahre alt sein dürften. Die oft gestellte Frage, wer nun als chronisch Kranker gelte, konnte die AOK-Mitarbeiterin noch nicht verbindlich beantworten. „Vieles ist noch nicht geregelt“, bedauerte Klement und verwies auf den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, der am Donnerstag und „wohl noch länger“ über offene Fragen der Reform verhandele.

Karsten Sawalski

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