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Norbert Müller hatte eingeräumt, den Fahrdienst seit seinem Einzug in den Bundestag Ende 2014 insgesamt 60 mal für Fahrten nach Brandenburg genutzt zu haben.

© Johanna Bergmann/dpa

Dienstfahrten von Bundestagsabgeordneten in der Kritik: Norbert Müller bremst sich aus

Der Potsdamer Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Die Linke) geriet wegen Fahrten mit dem Parlamentsservice in die Kritik. Es waren zu viele, findet die parlamentarische Geschäftsführerin der Linke-Fraktion im Bundestag.

Von Matthias Matern

Potsdam/Berlin - Der Potsdamer Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Linke) ist wegen häufiger Fahrten mit dem Fahrdienst des Parlaments in den eigenen Reihen in heftige Kritik geraten. Insgesamt 60 Mal soll sich Müller seit seinem Einzug in den Bundestag Ende 2014 auf Staatskosten vom Fahrservice von und nach Berlin kutschieren haben lassen – in einem Fall etwa, weil er nach eigenen Angaben sonst aus privaten Gründen einen weiterführenden Zug in Berlin-Spandau verpasst hätte. Zu viel, findet die parlamentarische Geschäftsführerin der Linke-Fraktion im Bundestag, Petra Sitte, und hat sich Müller jetzt zur Brust genommen. „Ich habe ihm gesagt, dass das in Zukunft so nicht mehr geht“, sagte Sitte am Dienstag den PNN.

Grundsätzlich dürfen Bundestagsabgeordnete zwar den Fahrdienst in Anspruch nehmen, in der Regel aber bezieht sich der Service nur auf Fahrten innerhalb Berlins oder zum Flughafen Schönefeld (Dahme-Spreewald). Sitte zufolge stehen jeder Fraktion darüber hinaus nur zwei Fahrten täglich mit der Fahrbereitschaft zu Zielen außerhalb von Berlin zu. Diese müssen nach Angaben der Bundestagsverwaltung jedoch zuvor genehmigt werden und würden laut Sitte in der Regel von der Fraktionsspitze genutzt. „Im Einzelfall kann das auch von Abgeordneten in Anspruch genommen werden“, so Sitte. Doch im Falle von Müller seien es einfach deutlich zu viele Fahrten gewesen – auch im Vergleich zu anderen Parlamentariern ihrer Fraktion, die teilweise ebenfalls aus Brandenburg kämen. „Ich hatte einfach das Gefühl, dass das zu einem gewissen Automatismus geworden ist.“

Müller veröffentlichte seine Fahrten und die Gründe dafür auf seiner Homepage

Müller, der mit seiner Frau und seinen zwei Söhnen in Fahrland wohnt, war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Aus seinem Berliner Büro hieß es lediglich, er sei im Urlaub. Unter der Überschrift Transparenz hat der 30-Jährige allerdings auf seiner Abgeordneten-Homepage seine Fahrten veröffentlicht. Darin begründet er diese unter anderem mit dem Lokführerstreik im Mai 2015 oder mit der Notwendigkeit, sein Kind aus der Kita abzuholen. Dokumentiert sind aber auch Fahrten vom Volleyball-Platz Beach-Mitte oder vom Flughafen Tegel nach Hause. Grundsätzlich aber nutze er für seine Termine den öffentlichen Nahverkehr, schreibt Müller.

Medienberichten zufolge sollen Müllers Fahrten auch bei anderen Kollegen in seiner Fraktion bereits für Unmut gesorgt haben. Angeblich seien sie um den guten Ruf ihrer Partei besorgt. Harald Petzold aus Falkensee (Havelland), seit 2013 Mitglied des Bundestages, wollte sich gestern zwar nicht persönlich äußern, ließ aber über sein Büro mitteilen, dass er für Fahrten außerhalb von Berlin ausschließlich sein privates Auto oder den öffentlichen Nahverkehr nutze. Kirsten Tackmann aus Wusterhausen/Dosse (Ostprignitz-Ruppin) war nicht zu erreichen. Beschwerden von Abgeordneten anderer Parteien gebe es noch nicht, räumte Sitte ein.

Fahrdienst auch für Aufgaben in seinem Wahlkreis in Anspruch genommen

Besonders gegen den Strich geht ihr, dass Müller den Fahrdienst auch für Aufgaben in seinem Wahlkreis in Anspruch genommen hat. Zumindest in einem Fall ließ er sich nach eigenen Angaben aus seinem Wahlkreisbüro in Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) nach Hause bringen. „Dafür ist der Service nicht gedacht. Notfalls muss man auch mal eine Übernachtung buchen. Genau dafür gibt es die Kostenpauschale“, kritisiert Sitte.

Im Fall von Müller sind das 4305,46 Euro monatlich, nachzulesen ebenfalls auf seiner Internetseite. Das ganze übrigens zusätzlich zu Müllers monatlicher steuerpflichtigen Entschädigung als Bundestagsabgeordneter in Bruttohöhe von 9327,21 Euro. 

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