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Landeshauptstadt: NPD-Flugblatt gegen Asylheim ist nicht strafbar

Am Schlaatz - Das Flugblatt, das die rechtsextreme NPD im Februar am Schlaatz gegen das neue Asylbewerberheim verteilt hat, ist nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft habe die Flyer mit der Aufschrift „Gute Heimreise!

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Am Schlaatz - Das Flugblatt, das die rechtsextreme NPD im Februar am Schlaatz gegen das neue Asylbewerberheim verteilt hat, ist nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft habe die Flyer mit der Aufschrift „Gute Heimreise!“ geprüft. Auch wenn darauf weiße Schafe abgebildet sind, die ein schwarzes Schaf treten, sei der Tatbestand der Beleidigung nicht erfüllt, sagte Sprecher Christoph Lange. Sofern eine Möglichkeit bestehe, den Text so zu interpretieren, dass er nicht beleidigend oder volksverhetzend gemeint sei, dürfe die Staatsanwaltschaft nicht klagen. Die NPD wisse, wie man an der roten Linie entlang schreibt, ohne sich strafbar zu machen, sagte Lange. In dieser Woche hat auch die DVU Flugblätter am Schlaatz verteilt.just

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