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Landeshauptstadt: NPD-Protest: Justiz wartet vorerst ab

Staatsanwaltschaft will Akten zu Blockade prüfen

Stand:

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwägt wegen der nicht aufgelösten Blockaden gegen den NPD-Aufmarsch am Wochenende in Potsdam Anzeige wegen Rechtsbeugung zu stellen. Wie berichtet, hatte GdP-Landeschef Andreas Schuster dem Innenministerium und der Polizeiführung vorgeworfen, unzulässig Einfluss ausgeübt zu haben, damit die Polizei das verfassungsgemäße Versammlungsrecht der NPD nicht durchsetzt und Straßenblockaden der Neonazi-Gegner nicht räumt. „Gegen unbekannt werden wir keine Anzeige erstatten. Das bringt nichts“, sagte Schuster. „Aber wenn wir das personifizieren können, wenn wir wissen, dass jemand gesagt hat, wir tun nichts, dann schon.“

Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam ist bislang keine Anzeige wegen Verstößen gegen das Versammlungsrecht eingegangen, sagte ein Behördensprecher. Auch prüft die Staatsanwaltschaft nicht, ob die Polizei Fehler gemacht oder Recht gebeugt hat. Zunächst will die Staatsanwaltschaft die Einsatzunterlagen der Polizei abwarten, die in den nächsten Tagen eintreffen sollen. Darunter ist Videomaterial, das von den Teilnehmern der Protestblockade gegen den NPD-Aufzug gemacht worden war, nachdem die auf der Langen Brücke angemeldete Demonstration beendet worden war. Fest steht, wie Schuster sagte: „Bei der Demo selbst wurden eine Blockade nicht geräumt, die Zufahrtswege nicht gesperrt und Kontrollen nicht durchgeführt.“

Nach allem, was sich bislang abzeichnet, werden die Vorgänge keine juristische Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft selbst hatte trotz des Großeinsatzes mit 2000 Polizeibeamten keinen eigenen Beamten vor Ort. „Dabei ist das selbst bei Fußballspielen und Einsatzlagen dieser Größenordnung üblich“, sagte Schuster. „Wir legen sogar großen Wert darauf.“ Fest steht auch, dass von Amts wegen gegen Verstöße gegen das Versammlungsrecht, zu denen Blockaden gegen angemeldete Demonstrationen zählen, ermittelt werden müsste. Denn dabei handelt es sich um sogenannte Offizialdelikte.

Das Innenministerium erklärte, alle rechtlichen Vorgaben seien eingehalten worden seien. Das Deeskalationskonzept habe sich bewährt. Dass die Blockade auf der Route des NPD-Aufmarsches nicht aufgelöst worden war, begründete die Polizei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Demnach hätte für 80 Rechtsextremisten die Straße geräumt werden müssten, wo anfangs bis zu 2000 Menschen, darunter Familien mit Kindern, gegen die NPD protestiert hatten. GdP-Chef Schuster widerspricht dem: Es habe kein polizeilicher Notstand geherrscht. „Wir hätten auch nicht mit Wasserwerfern und Schlagstöcken geräumt“, so Schuster. Im Grundgesetz sei die Versammlungsfreiheit verankert, die Polizei sei verpflichtet Recht und Gesetz umzusetzen. Zudem habe er selbst aus der mittleren Führungsebene der Polizei Rückendeckung für seine Kritik erhalten. „Was passiert, wenn die Zufahrtsstraßen zum Flughafen besetzt werden?“ fragte Schuster. Potsdams Linke dagegen findet die Kritik der GdP nicht hilfreich, um die Zivilgesellschaft zu stärken. Viele Menschen würden dadurch in ein schlechtes Licht gerückt. axf

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