DAS VERFAHREN: Nur Erstwünsche
Bislang sind in dem Anmeldeverfahren Ü7 der Schüler und Eltern nach der Grundschule nur die Erstwünsche ausgezählt. Jedes Kind hat einen Erst- und einen Zweitwunsch.
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Bislang sind in dem Anmeldeverfahren Ü7 der Schüler und Eltern nach der Grundschule nur die Erstwünsche ausgezählt. Jedes Kind hat einen Erst- und einen Zweitwunsch. Bei wem der Erstwunsch nun nicht in Erfüllung gegangen ist (Entscheidung bis 23. April), kann auf den Zweitwunsch hoffen (bis 5. Mai). Sollte sich auch dieser nicht realisieren lassen, teilt das Schulamt den Eltern mit, an welchen Schulen die Kinder noch angemeldet werden können. Vor allem die Potsdamer Oberschulen leben von den Zuweisungen des Schulamtes. jab
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