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Aus dem GERICHTSSAAL: Nur Freunde und Helfer bewirtet? Anklage: Verstoß gegen

Hackfleischverordnung

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„Ihren Freunden können Sie anbieten, was Sie wollen. Aber wenn Sie Gäste in Ihrem Restaurant bewirten, haben Sie sich an die geltenden Vorschriften zu halten“, stellt der Amtsrichter klar. Kifah A. (29) sieht das ebenso. Wortreich beteuert der im Libanon Geborene, die Kontrolleurin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes habe am 11. Februar 2004 im „Colorado“ wirklich nur Bekannte angetroffen. „Mein Lokal gab es zu dieser Zeit gar nicht mehr. Ich hatte es zum 31. Januar aufgegeben. Die Leute haben mir geholfen, Sachen auszuräumen. Dafür hat mein Bruder ihnen Essen gekocht.“

Der Lebensmittelkontrolleurin Petra Sch. (49) bot sich bei ihrem unverhofften Besuch in der Bornimer Gaststätte allerdings ein gänzlich anderes Bild . „Die Tür war offen, mehrere Tische besetzt. Hinter dem Tresen stand eine Serviererin in Berufskleidung. Der Koch, der keine gültige Gesundheitsbescheinigung vorlegen konnte und sich weigerte, mir seinen Namen zu nennen, war beim Zubereiten von Speisen. In den Kühleinrichtungen befanden sich vorbereitete Lebensmittel“, erinnert sie sich im Zeugenstand. „Das Handwaschbecken war nicht funktionsfähig. Außerdem gab es verschiedene Reinigungsmängel.“ Als die Kontrolleurin die Vorräte inspizierte, entdeckte sie eine angebrochene Packung Hackfleisch, deren Verfallsdatum abgelaufen war. Sie wurde zudem unzureichend gekühlt aufbewahrt. „Der Inhaber war nicht da. Aber weder sein Bruder noch die anwesende Mitarbeiterin sagten, dass die Gaststätte nicht mehr in Betrieb sei“, betont die Zeugin. „Wenn das so gewesen wäre, hätte ich gar nicht kontrollieren dürfen.“

„Die Tür war zwar offen, aber für Gäste gab es keinen Zutritt mehr. An eine Kellnerin kann ich mich nicht erinnern“, erklärt die vom Angeklagten benannte Zeugin Katja R. (27). „Ein paar Bekannte und ich haben Kifah geholfen, den Keller auszuräumen. Dafür wurde für uns gekocht“, so die Studentin. „Wir haben gerade Pause gemacht, als diese Frau kam und sich lautstark mit dem Koch unterhielt. „Kifah wollte die Gaststätte aufgeben, um sich besser um sein anderes Lokal kümmern zu können“, erzählt Kerstin M. (41). Da sie den Wirt seit langem kannte, habe sie sich bereit erklärt, ein paar Sachen in seiner Wohnung, dem Lager und dem Keller zusammenzuräumen. Ob sie am Tag der Kontrolle in dem Lokal war, vermag die von der Verteidigung geladene Zeugin nicht zu sagen. Eines jedoch weiß sie sicher: „In der Gaststätte selbst habe ich nichts angefasst.“

Obwohl der Angeklagte sein Gewerbe am 21. April 2004 rückwirkend zum 31. Januar abmeldete, war das „Colorado“ nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht am Tag der Kontrolle noch geöffnet. Kifah A. habe sich somit eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die Hackfleischverordnung schuldig gemacht. Er wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Hoga

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