HINTERGRUND: Nur in Baden-Württemberg gilt ein solches Verbot
Im März 2010 beschloss die Landesregierung Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol. Tankstellen, Kioske und auch Supermärkte dürfen seitdem zwischen 22 und fünf Uhr weder Bier noch Schnaps verkaufen.
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Im März 2010 beschloss die Landesregierung Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol. Tankstellen, Kioske und auch Supermärkte dürfen seitdem zwischen 22 und fünf Uhr weder Bier noch Schnaps verkaufen. Zumindest an den Tankstellen ist einer Bilanz des Landesinnenministeriums vom Juni dieses Jahres Ruhe eingekehrt: Vor dem Verbot gab es landesweit 69 Tankstellen, an denen die Polizei regelmäßig eingreifen musste, weil dort Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Meist habe es sich um junge Partygänger gehandelt, die sich dort zum „Vorglühen“ trafen, auch weil in den Diskotheken die Getränke teurer sind. Nun gibt es laut Ministerium nur noch Probleme an sechs Tankstellen. 18 der Tankstellen, die früher unangenehm auffielen, haben aufgrund des Verbots ihren Nachtbetrieb eingestellt oder auf Automatenbetrieb umgestellt. Heftige Kritik gab es jedoch vom Verband des Kraftfahrzeuggewerbes. Die 243 Tankstellen im Land, die vor der Regelung rund um die Uhr geöffnet hatten, hätten Verluste zwischen 15 000 und 180 000 Euro pro Jahr verkraften müssen, hieß es. Mehr als 1000 Arbeitsplätze seien wegen des Verbots abgebaut worden. Im vergangenen Jahr wollte auch Bayern ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol einführen – zumindest für Tankstellen. Dafür wurde im Juni 2012 das Ladenschlussgesetz verschärft: Ab 20 Uhr war an Tankstellen die „Abgabe von Waren aller Art an Nichtreisende“ verboten. Nur wer mit dem Auto kam, durfte also abends an der Tankstelle einkaufen. Doch sowohl Betreiber als auch Kunden liefen Sturm, 67 000 Unterschriften von Gegnern wurden gesammelt . Im Oktober wurde ein Kompromiss gefunden: Bayerns Tankstellen verpflichteten sich freiwillig, nach 22 Uhr keinen Alkohol mehr zu verkaufen – weder an Autofahrer noch an Fußgänger. Für andere Waren gibt es keine Beschränkungen. wik
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