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Der Bürgerentscheid zur Abwahl des Potsdamer Oberbürgermeisters steht an.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Update

Oberbürgermeister-Abwahl in Potsdam: Was Sie zum Bürgerentscheid wissen müssen – und wie es danach weitergeht

Am 25. Mai wird über die Zukunft des Potsdamer Rathauschefs entschieden. Wer ist wahlberechtigt, wann gibt es ein Ergebnis und wie geht es nach dem Bürgerentscheid weiter? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Stand:

Bleibt Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert im Amt – oder muss der SPD-Politiker seinen Posten vorzeitig räumen? Darüber stimmen die Potsdamerinnen und Potsdamer am 25. Mai ab. Was Sie zum Bürgerentscheid wissen müssen, lesen Sie hier.

Wann findet der Bürgerentscheid statt?

Am 25. Mai findet der Bürgerentscheid zwischen 8 und 18 Uhr statt. Die wahlberechtigten Potsdamerinnen und Potsdamer können die Frage „Stimmen Sie für die Abwahl des Oberbürgermeisters Mike Schubert?“ mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Das Ergebnis sollte am Wahltag bis 20 Uhr vorliegen. Der Bürgerentscheid kostet die Stadt rund 250.000 Euro.

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert wurde 2018 gewählt.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Wie kam es zum Bürgerentscheid?

Die Potsdamer Stadtverordneten hatten am 2. April den Abwahlantrag und die Einleitung eines Bürgerentscheids beschlossen. 44 Stadtverordnete votierten gegen Schubert, nur neun für ihn.

Hätte der Oberbürgermeister innerhalb einer Woche den Verzicht auf den Bürgerentscheid erklärt, wäre er aus dem Amt ausgeschieden. Diese Frist ließ Schubert verstreichen. Er hatte stets angekündigt, sich einem Bürgerentscheid stellen zu wollen.

Warum stimmte die Stadtverordnetenversammlung für den Abwahlantrag?

Schubert gilt durch die VIP-Ticket-Affäre als beschädigt, sein Führungsstil ist umstritten. Ein Disziplinarverfahren des Innenministeriums gegen ihn wurde – nach einer Pause aufgrund staatsanwaltlicher Ermittlungen – wieder aufgenommen. Es geht um den Erhalt kostenloser Tickets und Einladungen vor allem von Sportvereinen.

Das Ermittlungsverfahren wegen der Annahme von VIP-Tickets war mit der Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 34.000 Euro eingestellt worden. Der Rathauschef bestritt stets, korrupt zu sein, räumte aber ein, sich angreifbar gemacht zu haben.

Wann gilt Schubert als abgewählt?

Dafür müssen mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten für seine Abwahl stimmen und diese eine Mehrheit bilden. Das wären rund 35.800 Potsdamer. Insgesamt sind circa 143.200 Personen wahlberechtigt. Wird das Quorum nicht erreicht oder stimmt die Mehrheit gegen die Abwahl, bleibt Schubert im Amt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass wichtige Entscheidungen wie eine Abwahl eine breite Unterstützung in der Bevölkerung haben und nicht von einer kleinen Wählergruppe entschieden werden.

Wie geht’s weiter?

Sollte Schubert abgewählt werden, würde der Finanzbeigeordnete Burkhard Exner (SPD) vorübergehend die Amtsgeschäfte übernehmen, voraussichtlich bis zu einer vorgezogenen Oberbürgermeisterwahl. Bei einer Abwahl des Rathauschefs soll innerhalb von fünf Monaten eine Neuwahl erfolgen.

Wer dabei antreten könnte, steht noch nicht fest. Gehandelt als mögliche überparteiliche Kandidatin wird die ehemalige Potsdamer Kulturbeigeordnete Noosha Aubel (parteilos), derzeit Stadträtin in Flensburg, aber auch der ebenfalls parteilose Baubeigeordnete Bernd Rubelt.

Potsdams Finanzbeigeordneter Burkhard Exner (SPD) würde bei einer Abwahl Schuberts vorübergehend die Amtsgeschäfte übernehmen.

© Andreas Klaer

Werden die Voraussetzungen für eine Abwahl nicht erfüllt, bleibt Schubert im Amt. Seine Amtszeit endet regulär im Herbst 2026. Der Rathauschef, der 2018 ins Amt kam, könnte sich dann um eine zweite Amtszeit bewerben.

Wo wird gewählt und wer ist wahlberechtigt?

Der Wahlbezirk und der Wahlraum sind in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Zur Abstimmung bitte die Wahlbenachrichtigung, den Personalausweis oder ein sonstiges gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mitbringen.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Abstimmung zum Bürgerentscheid in einem beliebigen Wahllokal der Landeshauptstadt Potsdam oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsbürger der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der Landeshauptstadt Potsdam ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung?

Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich an das Wahlbüro der Landeshauptstadt wenden – das gilt auch bei einer fehlerhaften Wahlbenachrichtigung. Das Wahlbüro ist telefonisch unter (0331) 289-3870, per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich im Haus 1 auf dem Verwaltungscampus (Einfahrt Hegelallee 6-10) im Raum 405 erreichbar.

Wie läuft die Briefwahl?

Das Briefwahlbüro versendet nach dem 20. Mai keine Briefwahlunterlagen mehr per Post. Wer sich kurzfristig für eine Briefwahl entscheidet, kann sich die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro abholen und dort auch direkt abstimmen – Personalausweis beziehungsweise Identitätsnachweis oder den Reisepass sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitbringen.

Das Briefwahlbüro hat noch Mittwoch bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 25. Mai bis 18 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind. Diese können auch in die Briefkästen der Stadtverwaltung (Friedrich-Ebert-Straße 79-81, Hegelallee 6, Edisonallee 7) eingeworfen werden. Die letzte Leerung am Wahltag ist um 18 Uhr. In den Wahllokalen dürfen am Tag des Bürgerentscheids keine verschlossenen Wahlbriefe angenommen werden.

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können nach Angaben der Stadt am Wahltag von 8 bis 15 Uhr – unter Vorlage einer Vollmacht – Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, im Haus 1, Raum 527 auf dem Verwaltungscampus (Eingang Hegelallee 6-10). Bis Montag (19.5.) gingen mehr als 20.300 Briefwahlanträge ein.

Keine Briefwahlunterlagen erhalten?

Wer bis zum 22. Mai trotz rechtzeitiger Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, soll sich am 23. Mai persönlich im Briefwahlbüro melden.

Gab es schon einmal eine Abwahl eines Oberbürgermeisters in Potsdam?

Ja. 1998 wurde der damalige Amtsinhaber Horst Gramlich (SPD) abgewählt. Kritiker hatten ihm Entscheidungsschwäche und mangelnde Führungsqualitäten vorgeworfen. Dazu kam unglückliches Agieren in einer Baufilz-Affäre in Potsdam um den SPD-Stadtrat Detlef Kaminski. Auch die Sozialdemokraten ließen Gramlich schließlich fallen. Sein Nachfolger wurde der spätere Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD).

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