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Potsdamer Stadtwerke-Skandal: Prüfungen laufen: Offene Fragen noch ohne Antwort

Vorübergehende Sprachlosigkeit im Stadtwerke-Skandal: Auch am Montag konnte die Stadtverwaltung nicht die Frage beantworten, ob die zuletzt gefassten weitgehenden Personalentscheidungen im Aufsichtsrat der kommunalen Stadtwerke- Tochter Energie und Wasser Potsdam (EWP) überhaupt gültig sind – weil sie wie berichtet auf falscher Grundlage zustande kamen. Ein Stadtsprecher sagte auf PNN-Anfrage lediglich, die Auswertungen zu dieser und anderen Fragen seien nicht abgeschlossen.

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Vorübergehende Sprachlosigkeit im Stadtwerke-Skandal: Auch am Montag konnte die Stadtverwaltung nicht die Frage beantworten, ob die zuletzt gefassten weitgehenden Personalentscheidungen im Aufsichtsrat der kommunalen Stadtwerke- Tochter Energie und Wasser Potsdam (EWP) überhaupt gültig sind – weil sie wie berichtet auf falscher Grundlage zustande kamen. Ein Stadtsprecher sagte auf PNN-Anfrage lediglich, die Auswertungen zu dieser und anderen Fragen seien nicht abgeschlossen. In der Affäre geht es wie berichtet um außerordentliche Gehaltserhöhungen für eine frühere Mitarbeiterin des kommunalen Konzerns und fragwürdige Vergaben für Bauaufträge, ebenso aber auch um den Umgang mit den Vorwürfen gegen Top-Manager des Unternehmensverbunds.

Wie berichtet hatte die Stadtverwaltung eingeräumt, dem EWP-Aufsichtsrat habe „aus Versehen“ nur eine um wichtige Passagen entschärfte Version eines Zwischenberichts der Kanzlei Raue aus Berlin zu möglichen zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Vorgänge bei der Stadtwerke-Tochter Stadtentsorgung (Step) vorgelegen. Doch weil der erweiterte Bericht nicht vorlag, erhielt der EWP-Aufsichtsrat gar keine Kenntnis von den Empfehlungen, wie mit dem laut den Juristen unter Untreueverdacht stehenden EWP-Geschäftsführer und früheren Step-Chef Holger Neumann umzugehen sei. So hatte der vollständige Bericht gefordert, Neumanns fristlose Kündigung im EWP-Aufsichtsrat zur Abstimmung zu stellen und ihm noch nicht die Entlastung als EWP-Chef für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. Beides erfolgte nicht. Neumann ist nun bei knapp 200 000 Euro Jahresgehalt bis Ende September 2017 freigestellt. Zur Frage der Wirksamkeit von Beschlüssen im Aufsichtsrat auf falscher Grundlage sagte der Stadtsprecher: „Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden die zuständigen Gremien sowie die Öffentlichkeit umfassend informiert.“

Zugleich hat die Stadt in einer Frage dem suspendierten EWP-Chef Neumann widersprochen. Dieser hatte laut juristischem Gutachten auch erklärt, dass die Vorgaben der Geschäftsordnung der Step, wonach Anstellungsverträge ab einem bestimmten Grundgehalt von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung beschlossen und genehmigt werden müssen, unpraktikabel und unüblich seien. Es sei auch signalisiert worden, diese Vorgaben nicht mehr umzusetzen. Dazu erklärte der Stadtsprecher jetzt auf Anfrage: „Es gab zwar Überlegungen, diese Regelung zu ändern. Sie sind jedoch nicht umgesetzt worden, haben daher fortbestanden und sind daher zu beachten.“ 

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