Landeshauptstadt: „Ohne Wahrhaftigkeit“
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Baubeigeordnete wegen Glienicker Horn
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Baubeigeordnete wegen Glienicker Horn Von Sabine Schicketanz Berliner Vorstadt - Gegen die Potsdamer Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz hat ein Anwohner der Berliner Straße Dienstaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister erhoben. Grund dafür ist für Michael Frehse die in den PNN am 8. Juli wiedergegebene Aussage der Baubeigeordneten, die Unesco habe sich bisher zu der geplanten weiteren Bebauung des Glienicker Horns bei der Stadt Potsdam nicht gemeldet. Diese Aussage sei falsch, so Frehse in seinem Schreiben, das den PNN vorliegt. Die Deutsche Unesco Kommission habe ihm bestätigt, dass sie sich mit einem „sehr deutlichen Schreiben“ an die Stadt gewandt habe. Den PNN sagte der stellvertretende Generalsekretär der Kommission Dieter Offenhäußer gestern, man habe die Stadt um die Unterlagen zur geplanten Bebauung gebeten. Dabei sei darauf hingewiesen worden, dass die Planungen möglicherweise nicht mit dem Status Potsdams als Weltkulturerbe vereinbar sein könnten. Stellung bezogen habe die Deutsche Unesco Kommission mit diesem Brief allerdings nicht. Wie es in dem Schreiben von Frehse heißt, habe das Büro des Oberbürgermeisters der Deutschen Unesco Kommission bereits geantwortet. Der Anwohner des Glienicker Horns meint in seinem Brief, „angesichts der äußerst kritischen Grundhaltung der Unesco zu dem Bauprojekt“, das ebenfalls strikt von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und dem Landeskonservator abgelehnt werde, könne man die Aussage Kuick-Frenz“ kaum als „Fahrlässigkeit“ bewerten. Frehse schreibt weiter, ein gedeihliches und menschliches Zusammenleben in Potsdam basiere auf Vertrauen. „Ohne Wahrhaftigkeit kann Vertrauen jedoch nicht entstehen.“ Welche Reaktion es auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gibt, ist offen. Grundsätzlich kann jeder Bürger sich an den Dienstvorgesetzten eines Beamten wenden und anregen, ein bestimmtes Verhalten dienstrechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls in Form einer Disziplinarmaßnahme zu sanktionieren. Die Dienstaufsichtsbeschwerde muss in so genannter angemessener Frist beschieden werden – allerdings hat derjenige, der sie erhebt, keinen Anspruch auf eine bestimmte Reaktion. Dass das Glienicker Horn am Tiefen See direkt gegenüber des Babelsberger Schlosses wieder bebaut werden soll, war Anfang Juni bekannt geworden. Die Commerzbank-Tochter Corecd, der das Areal „Arkadia“ gehört, hatte bestätigt, ein 1900 Quadratmeter großes Grundstück auf ausdrücklichen Wunsch verkauft zu haben. Für das Gebiet existiert ein Bebauungsplan, es hatte auch Baugenehmigungen gegeben, die nunmehr ausgelaufen sind. Damit wäre die rechtliche Grundlage für eine Bebauung gegeben, die Genehmigung muss aber neu erfolgen. Der Käufer des Grundstücks Dr. Bernd Lüthje, Vorstandsvorsitzender der Landesbank Nordrhein-Westfalen, die an der Brandenburger Landesinvestitionsbank beteiligt ist, möchte dort nach eigenen Angaben einen ebenerdigen Bau mit Innenhof errichten. Er soll jenen Werken ähneln, die Persius einst entworfen habe, nur ohne den seitlichen Turm. Die Schlösserstiftung hatte sich nach einer Visualisierung des Hauses mit Stangen und Absperrbändern gegen den Bau ausgesprochen. Vom Verein Berliner Vorstadt hieß es, dass die geplante Bebauung ein Präzedenzfall für weitere Villenbauten in diesem Bereich werden könne.
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