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Landeshauptstadt: PAKET FÜR BILDUNG

Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung – von Klassenfahrten über Mittagessen bis zur Schülerbeförderung – ist laut Stadtverwaltung für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen. Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnliche soziale Leistungen beziehen.

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Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung – von Klassenfahrten über Mittagessen bis zur Schülerbeförderung – ist laut Stadtverwaltung für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen. Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnliche soziale Leistungen beziehen. Vordrucke und Hinweise zur Antragstellung finden sich unter www.potsdam.de oder im Bereich Soziale Leistungen im Haus 2 der Stadtverwaltung in der Hegelallee sowie im Bürgerservice im Stadthaus in der Friedrich-Ebert-Straße. Im Jobcenter in der Horststraße werden Bürger ebenfalls beraten. Die Anträge bearbeiten sechs Mitarbeiter, die die Stadtverwaltung im Frühjahr eigens für diese Aufgabe eingestellt hat. pst

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