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Landeshauptstadt: Parkordnung für Uferweg Griebnitzsee Radfahren weiter erlaubt, Ballspielen verboten

Babelsberg - Die Stadt hat eine Parkordnung für den umstrittenen Uferweg am Griebnitzsee vorgelegt. Zu den „Verhaltensleitlinien“ gehört, dass Radfahren auf dem Uferweg künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit erlaubt sein soll.

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Babelsberg - Die Stadt hat eine Parkordnung für den umstrittenen Uferweg am Griebnitzsee vorgelegt. Zu den „Verhaltensleitlinien“ gehört, dass Radfahren auf dem Uferweg künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit erlaubt sein soll. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden, das Betreten von „Pflanzflächen“ ist untersagt. Verboten ist laut Parkordnung auch das Grillen, Musik spielen, Lagern und Feiern sowie das Ballspielen, Drachen steigen lassen oder Angeln am Ufer. Bei den Regelungen beruft sich die Stadt auf die Grünflächensatzung, die Stadtordnung und die Straßenverkehrsordnung – und droht bei Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro.

Die Initiative Griebnitzsee für alle e.V., die sich für einen freien Uferweg einsetzt, hat die Parkordnung grundsätzlich begrüßt. Nachdem seit dem 1. Januar auf dem Uferweg im Park Babelsberg das Radfahren erlaubt ist, sei es „folgerichtig“, dass auch auf dem Griebnitzsee-Uferweg gefahren werden dürfe. Der Weg werde als „sicherer Schulweg und Weg zur Universität“ genutzt, so der Vorsitzende der Initiative Walter Raffauf. Er warnte davor, das Betretungsverbot für „Pflanzflächen“ auszusprechen – dies könne zu einem Betretungsverbot für die Uferflächen werden, wenn sie alle bepflanzt seien. Abgelehnt wird von der Initiative das Ballspiel-Verbot. Es müsse ein Ersatz für den Spielplatz an der Stubenrauchstraße gefunden werden, so Raffauf. Der Spielplatz war für eine Einigung mit einer jüdischen Erbengemeinschaft, die ein Seegrundstück besitzt, zugunsten eines freien Uferweges aufgegeben worden.

Bei den Anrainern des Griebnitzsees, die sich gegen einen öffentlichen Uferweg wehren, wird die neue Parkordnung kaum auf Zustimmung stoßen. Sie hatten ein Radfahr-Verbot und eine nächtliche Schließung des Weges gefordert und dies zur Bedingung für eine Offenhaltung des Weges gemacht. Beides sieht die Stadt in der Parkordnung jedoch nicht vor.

Im Streit um den 2,8 Kilometer langen Uferweg – ehemals Kolonnenweg der DDR-Grenzer – hat die Stadt jüngst vor Gericht gegen drei See-Anrainer verloren. Das Verwaltungsgericht hatte wie berichtet Mitte Dezember entschieden, dass es für drei Grundstücke entlang des Griebnitzsees keine öffentlichen Betretungsrechte gibt, die sich aus dem Brandenburger Naturschutzgesetz herleiten lassen. Insgesamt acht Eigentümer hatten gegen die Stadt und die Betretungsrechte geklagt – fünf unterlagen vor Gericht. Alle Verlierer hatten angekündigt, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen. Die drei Anrainer, denen das Verwaltungsgericht Recht gab, könnten derzeit theoretisch den Weg für Spaziergänger und Radfahrer sperren. Die Stadt hatte angekündigt, in diesem Fall Ordnungsverfügungen zu erwirken.

Um ihre von den Stadtverordneten beschlossenen Pläne für den Uferpark Griebnitzsee umzusetzen, muss die Stadt nun weiter mit den Anrainern und dem Bund verhandeln. Zwanzig Prozent der Grundstücke am Ufer sind in Privateigentum, der größte Teil – rund 40 000 Quadratmeter – gehört dem Bund. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) hatte jüngst angekündigt, dass es bis Mitte 2008 Einigkeit mit dem Bund über den Kaufpreis für die Grundstücke geben solle. Bisher hatte der Bund 115 Euro pro Quadratmeter verlangt, die Stadt wollte nur fünf Euro zahlen. Sabine Schicketanz

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