Landeshauptstadt: Parksünderfotos weiter umstritten
Die Schlösserstiftung sollte darauf verzichten, sagt die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge
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Die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dagmar Hartge, hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) erneut aufgefordert, bei der Erfassung von Verstößen gegen die Parkordnung auf „Täterfotos“ und deren Archivierung zu verzichten. Auch die Erfassung von Personen, denen aufgrund mehrfacher schwerer Verstöße Hausverbot erteilt wurde, müsse nicht durch Fotos erfolgen.
Im September war öffentlich gemacht worden, dass das Wachpersonal Aufnahmen von „Parksündern“ anfertigt. Dies hatten Betroffene als mit dem Datenschutz unvereinbar kritisiert. Daraufhin forderte Hartge von der Stiftung Unterlagen an, um den Vorgang zu prüfen. „Diese Prüfung ist abgeschlossen und hat ergeben, dass das Vorgehen der Stiftung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt“, erklärte die Datenschutzbeauftragte gestern gegenüber den PNN. „Sie sollte deshalb generell auf solche Fotos verzichten.“ Dagmar Hartge beklagte, dass es auf ihr vor mehreren Wochen an die Stiftung gerichtetes Schreiben mit dieser Forderung bisher keinerlei Reaktion gab. Zudem bemühe sie sich um einen Termin mit der Stiftungsleitung.
Dagegen erklärte die SPSG gestern auf eine Anfrage der PNN, die schriftlich eingereicht werden musste, sie sei „mit der Datenschutzbeauftragten seit September im Gespräch. In den wesentlichen Fragen gibt es zwischen uns und der Landesbeauftragten Übereinstimmung. Lediglich bei zwei Themen gibt es noch unterschiedliche Rechtsansichten, die wir ausräumen wollen. Der Gesprächstermin steht noch nicht fest, doch ist er noch für November geplant. Das Fotografieren von Zuwiderhandlungen gegen die Stiftungsanlagenverordnung wird bis zur endgültigen Klärung weiter ausgesetzt.“ Die Frage, ob diese Klärung Bestandteil der für Ende Dezember angekündigten Novellierung der Parkordnung sein werde, wurde nicht beantwortet.
Generaldirektor Prof. Hartmut Dorgerloh hatte am 21. September die fotografische Beweissicherung zunächst einstellen lassen, „um sich nicht dem in Medienberichten aufgetauchten Vorwurf des Verstoßes gegen den Datenschutz weiter auszusetzen.“ Damals lagen 100 Aufnahmen von Personen, mehrheitlich aber von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen und Sachbeschädigungen vor. Die Stiftung erklärte, dass die Fotos nur als Beweismittel dienen, nach Zahlung des verhängten Verwarngeldes bzw. Abschluss des Bußgeldverfahrens aber gelöscht würden.
Allerdings hatte der stellvertretende SPSG-Generaldirektor und Verwaltungschef Dr. Heinz Berg damals auf die der Stiftung 2006 durch die Stiftungsanlagenverordnung übertragenen Befugnisse zur Abwehr von Gefahren für ihr Eigentum verwiesen und erklärt, das „Herstellen von Lichtbildern zur Beweisführung“ sei „durch § 46 des Ordnungswidrigkeitengesetzes in Verbindung mit § 100 der Strafprozessordnung“ rechtlich gedeckt.Erhart Hohenstein
Erhart Hohenstein
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