
© A. Klaer
Ortstermin: Ein besonderer Verkehrssünder-Prozess: Parkverbot bleibt Parkverbot
Ein Mann parkte zwei Mal vor dem Landtag am Alten Markt und kassierte zwei Bußgeldbescheide. Er ging nun juristisch dagegen vor - und verlor.
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Potsdam - Es war eine Lehrstunde in Sachen Verkehrsrecht – nach der Jörg Moll seinen Widerstand gegen ein Falschparker-Knöllchen einstellen musste. Denn bei einem Prozess vor dem Amtsgericht konnte sich der Chef der Vereinigung der Opfer des Kommunismus am Mittwoch nicht mit seiner Meinung durchsetzen, dass er als Besucher des Landtags am Alten Markt sein Auto auf dem Platz abstellen kann – obwohl dort mit Schildern eine eingeschränkte Halteverbotszone ausgewiesen ist. So muss der 73-Jährige nun für zwei Verstöße am 12. und 13. März 2016 – damals war Moll im Landtag zu Gast bei Veranstaltungen für Opferverbände – Bußgeldbescheide der Stadt in Höhe von knapp 100 Euro begleichen. Dazu kommen die entstandenen Gerichtskosten.
Richterin: „Die Straßenbezeichnung im Knöllchen ist nicht schädlich“
Dabei bemühte der Pensionär aus dem Havelland im Gerichtssaal viele Argumente. So hätte auf den Knöllchen die Straße „Am Alten Markt“ gestanden – und nicht „Alter Markt“, wie es korrekt gewesen wäre. Doch Amtsrichterin Jana Kadegis ließ das nicht gelten. Es bestehe eine lange Praxis der Rechtsprechung, dass eine nicht ganz genaue Ausweisung eines Straßennamens einem Vorwurf wie Falschparken nicht die Substanz nehme. „Die Straßenbezeichnung im Knöllchen ist nicht schädlich“, so die Richterin. Zumal Moll selbst einräumte, tatsächlich auf dem Alten Markt gestanden zu haben. Dies sei eben eine Parkverbotszone, bestätigte ein als Zeuge geladener Mitarbeiter des Ordnungsamts – nur zeitweises Be- und Entladen sei dort möglich. Und: „Vor einem Besuch des Landtags sollte man sich erkundigen, wo man parken kann.“
Doch das wollte Moll unter Verweis auf das Gewohnheitsrecht nicht gelten lassen. Schließlich hätten Besucher am alten Landtag auf dem Brauhausberg noch Parkplätze gefunden. „Ich habe noch nie erlebt, dass an einem Landtag kein Parkplatz ist.“ Dagegen verwies Richterin Kadegis darauf, dass die Parkplatz-Lage in Potsdam auf Beschlüssen der demokratisch gewählten Stadtverordneten beruht. Für Kritik oder Ausnahmeregelungen müsse man sich daher an die Stadt wenden. Doch ein Parkverbot gelte eben für alle.
„Und aus Respekt vor Ihrer Person nehme ich mir diese Zeit“
„Warum meinen Sie, dass Sie privilegiert sein sollten?“, fragte die Richterin den Parksünder. Der verwies darauf, dass an den fraglichen Tagen auch andere Autos auf dem Alten Markt parkten – die aber keine Knöllchen bekamen. Das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Diese Regel bedeute aber nur, dass alle Verkehrssünder bei Verstößen damit rechnen müssten, dass diese auch sanktioniert werden, argumentierte die Richterin. So ging es eine Stunde hin und her. „Und aus Respekt vor Ihrer Person nehme ich mir diese Zeit“, sagte die Richterin und verwies auf tausend ähnliche Fälle pro Jahr. Schließlich aber stellte sie Moll vor die Wahl, seinen Widerspruch zurückzuziehen oder ein gebührenmäßig teureres Urteil zu kassieren. Und Moll wählte den Rückzug.
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Auf keinem stadtbildprägenden Platz kann man kostenlos sein Auto abstellen, warum sollte das auf dem Alten Markt anders sein? Ein Kommentar.
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