
© Andreas Klaer
Landeshauptstadt: Peter Schüler bleibt im Amt
Linke fand keine Mehrheit für Abwahl des Stadtverordnetenchefs, der sich für Fehler entschuldigte
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Innenstadt - Der Stadtverordnetenpräsident Peter Schüler (Bündnisgrüne) bleibt weiter im Amt. Mit 22 zu 28 Stimmen überstand Schüler gestern Abend im Stadtparlament die Abstimmung eines Abwahlantrages der Potsdamer Linksfraktion. Schüler hatte sich geweigert, eine von Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg und elf anderen Stadtverordneten für den 17. Oktober beantragte Sondersitzung durchzuführen und diese auf den gestrigen Mittwoch um 13 Uhr gelegt, also nur zwei Stunden vor der regulären Sitzung der Stadtverordneten. Die Kommunalaufsicht erklärte dazu, in dieser Frage gebe es keinen „Ermessensspielraum“. Das Antragsrecht auf eine Sondersitzung sei ein „verbrieftes Recht“ der Opposition im Stadtparlament – dieses Minderheitenrecht sei verletzt worden. Scharfenberg sprach von einer „schwerwiegenden Verletzung“ der Pflichten als Stadtverordnetenpräsident. Er griff auch Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) an, der seiner Rechtsaufsichtspflicht nicht nachgekommen sei. Scharfenberg: „Mir gibt es hier zu viel Machtarroganz.“
Schüler, Rechtsanwalt von Beruf, übte vorab Selbstkritik. Ihn treffe die Vorhaltung, rechtswidrig gehandelt zu haben, „sehr schwer“. Er habe nicht rechtswidrig handeln wollen. Das schütze nicht vor „Irrtümern“. Er habe die verlangte Sondersitzung nicht sofort einberufen wollen, da die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung geordnet erfolgen sollte. „Ich war überzeugt, nicht rechtswidrig gehandelt zu haben“, erklärte Schüler. Und weiter: „Ich entschuldige mich. Ich trage die Verantwortung und die Konsequenzen alleine.“ Damit bestätigte Schüler, sich in der Sache nicht vom Rechtsamt beraten lassen zu haben.
Vorab hatte Schüler den PNN noch gesagt, ihn habe die Auffassung der Kommunalaufsicht „überrascht“ und er sei „nicht ganz überzeugt“ von den Argumenten der Behörde. „Allerdings werde ich nicht auf meinem Standpunkt beharren“, so Schüler. Künftig werde er in solch einer Situation „anders handeln“.
Potsdams Finanzbeigeordneter Burkhard Exner (SPD), auch Chef des städtischen Rechtsamtes, stellte fest, dass „Paragraf 34 der Kommunalverfassung verletzt wurde“. Wenn ein Fünftel aller Stadtverordneten eine Sondersitzung verlangen, sei diese „unverzüglich“ einzuberufen – „ohne weitere Voraussetzungen“, so der Rechtsamtschef. Allein dieses Quorum, die Forderung nach Zustimmung von einem Fünftel der Stadtverordneten, genüge als Schutz vor unsachgemäßen Einberufungen der Stadtverordnetenversammlung. Exner riet Schüler, sich gegebenenfalls juristisch zu beraten und forderte die Stadtverordneten auf, in der Bewertung der Verfehlung „Maß zu halten“.
Björn Teuteberg (FDP) reagierte auf Schülers Selbstkritik zufrieden. Schülers Entschuldigung sei „mutig“ gewesen. „Ich bin mir sicher, dass durch Schüler künftig alle Rechte eingehalten werden“, sagte Teuteberg. Er sprach sich dafür aus, dass die in der Kommunalverfassung fixierten Minderheitenrechte in Kommunalparlamenten auch in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung verankert werden sollte. Schüler jedoch wegen seines Fehlers abzuberufen, „wäre übers Ziel hinausgeschossen“, befand der FDP-Stadtverordnete.
Rückendeckung bekam Schüler auch von seiner Fraktionskollegin Saskia Hüneke: „Wann hat man es schon im politischen Raum, dass sich jemand derart entschuldigt und sich seiner Fehler stellt?“
Als „nicht mutig, sondern das Allermindeste“ bewertete Sigrid Müller (Die Linke) die Entschuldigung Schülers. Sie begreife nicht, „wie man eine so einsame Entscheidung treffen kann“.
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