zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Pistole in der Jacke

Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet

Stand:

„Dummheit muss bestraft werden“, meint Martin M.* (22) freimütig. Doch als der Staatsanwalt nach Abschluss der Beweisaufnahme anregt, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 300 Euro einzustellen, fällt dem Koch offensichtlich ein dicker Stein vom Herzen. Das Gericht unter Vorsitz von Monika Holk stimmt dem Vorschlag zu, wählt als Empfänger die Kindernothilfe aus. „Wenn Sie das Geld gezahlt haben, klappen wir die Akte zu. Diese Sache taucht dann nicht in Ihrem Bundeszentral-Registerauszug auf“, erklärt sie, gestattet dem Potsdamer, die Summe in drei Raten zu überweisen.

Martin M. ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Ein Kollege entdeckte am 15. Dezember vorigen Jahres beim Herumstöbern im Spind des jungen Mannes eine Schreckschusspistole. Er informierte seinen Vorgesetzten über den Fund. Da Martin M. den dafür nötigen kleinen Waffenschein nicht besitzt, machte er sich strafbar. Justitias Mühlen begannen zu mahlen.

„Das Ding gehört meiner Mutter. Es war kaputt. Silvester stand vor der Tür, und ich dachte, ich könnte ein bisschen damit herumknallen. Deshalb wollte ich die Pistole reparieren lassen“, so der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Vortäuschens einer Straftat Vorbelastete. Per Internet habe er im Holländischen Viertel einen entsprechenden Laden ausfindig gemacht. Dessen Betreiber habe ihm geraten, die Waffe in einem Karton zu ihm zu transportieren. „Das habe ich auch getan. Aber dann musste ich arbeiten.“ Aus Angst, dass sein Auto – und mit ihm die Schreckschusspistole – inzwischen gestohlen werden könne, habe er sie in die Innentasche seiner Jacke gesteckt. „Die hatte einen Reißverschluss. Das war für mich der sicherste Aufbewahrungsort“, erzählt der Koch. „Nach Feierabend habe ich die Jacke in meinem Spind, der sich nicht verschließen lässt, vergessen. Das habe ich erst gar nicht gemerkt, weil ich noch eine andere Kutte im Auto hatte.“

„Sind Sie mit der außergerichtlichen Einziehung der Waffe einverstanden?“, fragt der Staatsanwalt zum Schluss. Der junge Mann nickt. „Behalten Sie das Ding bloß. Ich will damit nichts mehr zu tun haben“, versichert er. (*Name geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })