Landeshauptstadt: Pogida-Gründer Müller erneut vor Gericht Berufungsverfahren zu Silvester-Schlägerei
Potsdam - Seine Zeit in Freiheit könnte bald vorbei sein: Der frühere Anmelder der Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, muss sich am 10. April erneut vor Gericht verantworten.
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Potsdam - Seine Zeit in Freiheit könnte bald vorbei sein: Der frühere Anmelder der Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, muss sich am 10. April erneut vor Gericht verantworten. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Potsdam auf PNN-Anfrage. Konkret geht es um ein Berufungsverfahren, in erster Instanz war der Intensivstraftäter Müller bereits vom Amtsgericht Potsdam wegen Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sowohl Müller als auch die Staatsanwaltschaft legten jedoch Berufung ein, weshalb der Fall jetzt vor dem Landgericht landet.
Grund für das Verfahren ist ein Vorfall bei einer Silvesterparty 2014/15. Als es schon Neujahr war, soll sich Müllers Kampfhund mit einem anderen Hund eine wilde Beißerei geliefert haben. Als er die Tiere auseinanderbringen wollte, soll er gebissen worden und daraufhin in Rage geraten sein. In der Folge verprügelte er nach Auffassung des Amtsgerichts zwei andere Partygäste, die erhebliche Verletzungen davontrugen – darunter ein 16-Jähriger. Müller selbst will mit der Berufung eine erneute Freiheitsstrafe verhindern. Erst 2013 war er vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen worden, die er wegen gefährlicher Körperverletzung absaß, nachdem er einen Mann über Stunden gefoltert hatte. Die Staatsanwaltschaft hingegen will im Berufungsverfahren eine längere Haftstrafe erreichen, in erster Instanz hatte sie 16 Monate gefordert.
Relevant für das Verfahren war in erster Instanz vor allem das dicke Vorstrafenregister des Pogida-Gründers, darunter mehrere Urteile aus den letzten Jahren wegen Körperverletzungs-Delikten. Im internen Datensystem der Polizei befinden sich wie berichtet sogar mehr als 170 Verfahren zu Müller. Im vergangenen Sommer verprügelte er dann auf offener Straße seine Lebenspartnerin – mitten in der Potsdamer Innenstadt. Wie die Staatsanwaltschaft jetzt mitteilte, wurde aber nicht wie damals bekannt geworden wegen schwerer, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung ermittelt. Mangels einer Anzeige durch Müllers Lebenspartnerin ermittelt die Behörde jetzt aufgrund eines öffentlichen Interesses. Intern hatten Beamte schon damals größtes Unverständnis für den jahrelang nachsichtigen Umgang der Justiz mit dem Intensivstraftäter geäußert. René Garzke
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