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Silvester 2018: Polizei kündigt hartes Vorgehen bei Böller-Attacken an

In den vergangenen Silvesternächten wurden Feuerwehr, Polizei oder Rettung wiederholt mit Böllern beworfen. Die Polizei appelliert an die Vernunft und macht zugleich klar, dass in solchen Fällen strikt durchgegriffen wird.

Potsdam - Seit dem 28. Dezember 2018 läuft bundesweit der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Erlaubt ist das Zünden jedoch nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Für viele eine schöne Zeit, für Polizei und Rettungskräfte aber zunehmend nicht.

Die Polizei fürchtet, dass gerade in der Silvesternacht, Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute bei ihren Einsätzen oder auf der Fahrt dorthin mit Feuerwerkskörpern beworfen werden. Das gefährdet die Gesundheit der Einsatzkräfte und behindert ihre Arbeit. Wichtige Zeit geht verloren, wenn „Einsatzkräfte und Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Rettung erst einen kraft- und zeitraubenden Hindernisweg durch explodierende Feuerwerkskörper absolvieren müssen, bevor sie anderen helfen können“, so Polizeisprecher Heiko Schmidt.

Die Polizei appelliert daher kurz vor dem Jahreswechsel noch einmal an die Vernunft. Zudem kündigte die Polizei für derartige Feuerwerk-Attacken auf Einsatzkräfte strikte, strafrechtliche Verfolgung an. „Behinderung von Einsatzkräften ist kein Kavaliersdelikt oder ‚Dumme-Jungen-Streich‘, sondern unter Umständen lebensgefährlich und damit strafbar, erst Recht, wenn dabei noch Einsatzkräfte durch Pyrotechnik verletzt oder Fahrzeuge durch Böller beschädigt werden“, so Schmidt.

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