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Das Amtsgericht Potsdam erklärte die Durchsuchung im Polizeigewahrsam von 2019 für rechtswidrig.

© Andreas Klaer

Tagesspiegel Plus

Rechtswidrige Polizeiaktion in Potsdam: Besetzerinnen mussten sich nackt ausziehen

Das Amtsgericht Potsdam hat eine Polizeimaßnahme von 2019 für rechtswidrig erklärt: Nach der Besetzung eines Hauses in Potsdam hatten sich sechs der Besetzerinnen im Polizeigewahrsam nackt ausziehen müssen.

Stand:

Das Amtsgericht Potsdam hat eine sechs Jahre zurückliegende Polizeimaßnahme für rechtswidrig erklärt: Nach der Besetzung eines leerstehenden Hauses in der Feuerbachstraße im Oktober 2019 waren die beteiligten Aktivistinnen und Aktivisten in Gewahrsam genommen worden. Sechs Frauen, die an der Besetzung teilgenommen hatten, hatten sich im Gewahrsam vor der Polizei nackt ausziehen müssen, bevor sie in eine Sammelzelle gesperrt wurden. Begründet wurde dies mit der Suche nach Waffen.

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