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Landeshauptstadt: Potsdam hat Verfassungsklage eingereicht

Mit einer umfangreichen Beschwerde klagt die Stadt Potsdam gegen Regelungen in der aktuellen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ein 52-seitiger Schriftsatz, den der Berliner Verwaltungsrechtler Götz Meder inzwischen an das zuständige Brandenburgische Verfassungsgericht geschickt hat, soll die seit September 2008 geltende Mindestfraktionsstärke in kommunalen Parlamenten aushebeln.

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Mit einer umfangreichen Beschwerde klagt die Stadt Potsdam gegen Regelungen in der aktuellen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ein 52-seitiger Schriftsatz, den der Berliner Verwaltungsrechtler Götz Meder inzwischen an das zuständige Brandenburgische Verfassungsgericht geschickt hat, soll die seit September 2008 geltende Mindestfraktionsstärke in kommunalen Parlamenten aushebeln. Seither müssen sich mindestens vier Parlamentarier finden, um eine Fraktion zu bilden. In Potsdam hatte deswegen unter anderem die Wählergruppe Die Andere ihren früheren Fraktionsstatus verloren, der Plätze in Fachausschüssen garantiert und die politische Arbeit erleichtert. In seiner Klageschrift gegen die neuen Regeln argumentiert Meder etwa mit dem Gleichheitsgrundsatz, der für gewählte Mandatsträger gelten müsse. Die Klage hatten Potsdams Stadtverordnete auf Antrag von Die Andere im Dezember 2008 beschlossen.HK

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