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Uferweg-Streit: Potsdam plant Enteignungen für Uferweg am Groß Glienicker See
UPDATE Im Streit um einen freien Uferweg am Groß Glienicker See kündigte die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam am Donnerstag an, nun zum letzten Mittel greifen zu wollen: Sie will nun Enteignungsanträge für Privatbesitzer von 5.900 Quadratmetern Land einreichen
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Potsdam - Eine gütliche Einigung im Streit um einen öffentlichen Uferweg am Groß Glienicker See ist gescheitert, den privaten Anrainern droht jetzt die Enteignung. Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung werde die Stadt Potsdam im November Anträge auf Enteignungen beim Land Brandenburg einreichen, kündigte Projektleiter Sven Klosa am Donnerstag an. Die Stadt will mit den Enteignungen den Bebauungsplan für einen öffentlichen Uferweg durchsetzen.
Wie am Griebnitzsee in Babelsberg ist die Gestaltung des Ufers auf dem ehemaligen Postenweg der DDR-Grenztruppen umstritten, zahlreiche Anwohner wehren sich unter Verweis auf Eigentumsrechte. Anders als am Griebnitzsee kann sich die Stadt beim Groß Glienicker See aber auf einen gültigen Bebauungsplan stützen. Laut Gesetz können private Anrainer enteignet werden, wenn sie nicht bereit sind, ihr Grundstück zugunsten eines öffentlichen Infrastrukturvorhabens zu verkaufen.
Im Falle des Groß Glienicker Sees hat sich Potsdam monatelang um den Ankauf der privaten Ufergrundstücke bemüht. Nur eine Eigentümerin will das Kaufangebot der Stadt annehmen, 26 Anrainer lehnten es ab. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat für den Bund als Eigentümer weiterer 15 Teilflächen erklärt, sie könne das Angebot der Stadt aufgrund höherer Angebote von privaten Interessenten nicht annehmen.
Die Bima wird laut Klosa in Kürze eines der Bundesgrundstücke an private Interessenten verkaufen. Die Stadt Potsdam habe jedoch ein Vorkaufsrecht, das sie auch nutzen werde.
Nach Angaben von Stadtsprecher Stefan Schulz geht es bei den Enteignungen und Ankäufen um eine Gesamtfläche von 5.900 Quadratmeter. Betroffen seien jeweils drei Meter breite Streifen entlang des Ufers, die für den öffentlichen Uferweg benötigt würden.
Angesichts der bevorstehenden Enteignungsverfahren seien erneut die Kosten geschätzt worden, ergänzte Klosa. Die Gestaltung des gesamten Uferweges werde rund 2,7 Millionen Euro kosten. Wie hoch die Summe der Entschädigungen bei den Enteignungen ausfallen werde, sei unklar. Für die Verfahren seien jedoch vorsorglich zwei Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Auch die Verfahrenskosten seien gedeckt.
Zuständig für Enteignungsverfahren ist in Brandenburg das Innenministerium. Sprecher Geert Piorkowski sagte auf dapd-Anfrage, bei Enteignungsanträgen werde zunächst geprüft, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte das der Fall sein, würden Enteignungsverfahren eingeleitet. Beim Innenministerium waren im Juni dieses Jahres 80 Enteignungsverfahren anhängig. Hinzu kam ein Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.
Seit 2005 gab es im Land Brandenburg 189 Enteignungsverfahren beim Innenministerium und 8 Verfahren beim Landesbergamt. Bei den Verfahren am Innenministerium ging es meist um Infrastrukturprojekte in den Bereichen Energieversorgung, Straßenbau oder Flughafen. Beim Bergamt hingegen sollten mit den Enteignungen bergbauliche Projekte durchgesetzt werden. (dapd)
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Susann Fischer
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