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Stadt klagt gegen Brandenburg: Potsdam will Erstattung von Bürokratiekosten

Die Stadt Potsdam und das Land Brandenburg streiten sich um mehrere Hunderttausend Euro Sach- und Personalkosten. Es geht um kommunale Aufwendungen für Bürokratie – etwa für die Berechnung von Altersbezügen.

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Die Stadt Potsdam und das Land Brandenburg streiten sich um mehrere Hunderttausend Euro Sach- und Personalkosten. Es geht um kommunale Aufwendungen für Bürokratie – etwa für die Berechnung von Altersbezügen. Nun will die Stadt gegen das Land vor das Landesverfassungsgericht ziehen – zusammen mit den anderen drei kreisfreien Städten in der Mark. Ein entsprechender Beschluss soll am morgigen Mittwoch im Hauptausschuss der Stadtverordneten gefällt werden.

Die Materie ist komplex – zu Felde gezogen wird gegen das „Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ von 2014. Im Klartext geht es darum, wer welche Aufgabe übernimmt, wenn die Grundsicherung im Alter oder Rente für Erwerbsunfähige ausgezahlt wird. Das Land hat dafür aus Sicht der Stadt die Kommunen beauftragt – und dabei sieht sich Potsdam benachteiligt. Denn mit der Bearbeitung seien ein Arbeitsgruppenleiter sowie acht Sachbearbeiter beschäftigt, heißt es in dem Beschlusstext für den Hauptausschuss. Einschließlich der Sachkosten entstehe so ein Jahresaufwand von circa 720 000 Euro für neu übertragene Aufgaben – der nicht erstattet wird. „Wir bleiben auf den Kosten sitzen“, hieß es aus der Sozialbehörde gegenüber den PNN.

Das zuständige Sozialministerium sieht die Sachlage anders. Sprecher Gabriel Hesse sagte auf Anfrage, vor 2012 seien die Kommunen für die Grundsicherung im Alter alleine zuständig gewesen – auch für die jetzt strittigen Kosten. 2012 habe der Bund – als finanzielle Entlastung der Städten und Gemeinden – begonnen, die Ausgaben für die eigentliche Grundsicherung im Alter schrittweise komplett zu übernehmen. Das Land würde sämtliche Bundesmittel in voller Höhe, etwa für die Grundsicherung, lediglich an die Kommunen weiterleiten – einzig dafür sei auch das jetzt von der Landeshauptstadt und den anderen Kommunen angefochtene Gesetz erlassen worden. Nun fordert aber die Stadt Potsdam, dass das Land auch die Kosten für den Bürokratieaufwand trägt.

Denn aus Sicht der Stadt verstößt das Land gegen das sogenannte Konnexitätsprinzip – das bedeutet, dass die Instanz, die für eine Aufgabe verantwortlich ist, sie aber anderen überträgt, auch für die dadurch entstehenden Kosten zuständig ist. Sprich: Wer bestellt, der muss auch zahlen. Aus Sicht der Stadt hat das Land die bürokratischen Aufgaben den Kommunen übertragen und müsste daher auch die Sach- und Personalkosten finanzieren. In einem juristischen Kurzgutachten seien die Aussichten für eine kommunale Verfassungsbeschwerde bereits positiv beurteilt worden, so die Stadtverwaltung. Auch der märkische Städte- und Gemeindebund empfehle ein geschlossenes Vorgehen. Eine Anwaltskanzlei habe bereits für eine 9000-Euro-Pauschale ihre Dienste angeboten, heißt es von der Stadt – der Gang zum Verfassungsgericht selbst sei kostenfrei. HK

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