Geldstrafe nach fahrlässiger Tötung: Potsdamer Rentner muss nach Unfall Führerschein abgeben
Die juristische Aufarbeitung eines tödlichen Verkehrsunfalls in der Charlottenstraße ist beendet. Das Landgericht hat jetzt einen Rentner wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt - also 5400 Euro.
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Die juristische Aufarbeitung eines tödlichen Verkehrsunfalls in der Charlottenstraße ist beendet. Das Landgericht hat jetzt einen Rentner wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt - also 5400 Euro. Ebenso wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, teilte eine Gerichtssprecherin auf PNN-Anfrage mit.
Im Juli 2013 hatte der damals 78-jährige Mann einen 66-Jährigen überfahren, der an der Wilhelmgalerie vor dem Rossmann die Charlottenstraße überqueren wollte. Der Autofahrer war aus der Straße Am Bassin auf die Charlottenstraße abgebogen. Der Fußgänger fiel und knallte dabei so hart mit dem Kopf auf den Beton, dass er wenig später im Klinikum „Ernst von Bergmann“ verstarb.
Am Amtsgericht war der Angeklagte im November 2014 noch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden, da er langsam auf die Kreuzung gefahren war und Fußgänger dort keinen Vorrang hätten. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Die Gerichtssprecherin betonte auch, der Angeklagte habe sich inzwischen mehrfach bei den Hinterbliebenen entschuldigt und auch angeboten, den Führerschein freiwillig abzugeben.
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