Landeshauptstadt: Potsdamer Unternehmer vor Gericht
Die Umstände eines tragischen Unfalltodes sollen am Montag in einer Woche am Potsdamer Amtsgericht geklärt werden. Dann muss sich ein Potsdamer Bauunternehmer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung verantworten.
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Die Umstände eines tragischen Unfalltodes sollen am Montag in einer Woche am Potsdamer Amtsgericht geklärt werden. Dann muss sich ein Potsdamer Bauunternehmer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung verantworten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher den PNN. Es geht um den tödlichen Sturz eines Bauarbeiters aus der so genannten Schauspielerkaserne in der Posthofstraße im Juli vor zwei Jahren. Damals wurde das historische Haus, ein Teil des ehemaligen Schauspielhauses, gerade saniert.
Der Verdacht: Der Unternehmer soll beim Einsatz des Arbeiters gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen haben - der 47-jährige Potsdamer soll den Angaben zufolge zu 100 Prozent geistig behindert gewesen sein. Der Unternehmer habe demnach den Mann beauftragt, die dritte Etage des Hauses zu säubern. Dabei soll der Arbeiter einen Holzbalken vom Fenster entfernt haben, um in dem Raum liegenden Schutt auf die Straße zu werfen. Dabei verlor der Mann nach den Erkenntnissen der Ermittler sein Gleichgewicht und stürzte hinab. Als Unfallzeit gab die Polizei damals 9 Uhr morgens an. Drei Stunden später verstarb der Schwerverletzte.
Eine Rolle bei der Verhandlung unter Vorsitz von Amtsrichter Thomas Lange dürfte der Paragraph 7 des Arbeitsschutzgesetzes spielen. Dort steht: „Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.“ Sollte der Unternehmer verurteilt werden, drohen ihm eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Henri Kramer
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