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Aus dem GERICHTSSAAL: Praktikantin unsittlich berührt

1500 Euro Geldbuße für Gaststättenbetreiber

Stand:

Alina A.* (16) freute sich, als es im vorigen Jahr mit dem gewünschten Praktikumsplatz klappte. Die Schülerin wollte Restaurantfachfrau lernen, war neugierig auf die zwei „Schnupperwochen“ in der Gaststätte von Mustafa M.* (48). Vom 11. bis 27. Oktober sollte die Blondine hier kellnern, aber auch abwaschen und in der Küche tätig sein.

„Herr M. war von Anfang an sehr nett, zu nett eigentlich. Er sagte mir öfter, dass ich ein hübsches Mädchen bin und bot mir sogar Geld für das Praktikum an, was unüblich ist“, erzählt Alina A. vor Gericht. Am 14. Oktober – sie habe im leeren Gastraum gerade hinter dem Tresen gestanden – sei sie von ihrem Chef an Brust, Hüften und Bauch berührt worden. „Ich sagte ihm, dass ich das nicht will und stieß ihn weg. Aber er hat mir sogar noch einen Zungenkuss gegeben.“ Als der Vater seine Tochter am Abend abholte, wunderte er sich, dass Alina so still war. Sonst erzählte sie begeistert, was sie am jeweiligen Tag zu tun hatte. „Nachts konnte ich nicht schlafen“, erinnert sich Alina A. Da habe sie ihrer Mutter schließlich berichtet, was ihr widerfahren sei. „Meine Eltern erstatteten Anzeige gegen Herrn M. Ich wollte das ja eigentlich nicht, weil ich Angst hatte, dass ich dann bei der Polizei und vor Gericht alles noch einmal erzählen muss.“ Im Zeugenstand hält sich die Schülerin tapfer. Doch als sie detailliert schildern soll, wie die unsittlichen Berührungen durch ihren damaligen Vorgesetzten erfolgten, schwankt ihre Stimme.

„Wie geht es Ihnen heute? Haben Sie den Vorfall seelisch verarbeitet“, fragt die Richterin. Alina A. nickt, erklärt dann, dass sie inzwischen einen anderen Berufswunsch habe. Im Herbst werde sie eine Ausbildung zur Kosmetikerin beginnen.

Mustafa M. auf der Anklagebank will sich zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 16 Jahren nicht äußern. Zu seinen persönlichen Verhältnissen macht der in Pakistan Geborene - seit dem vorigen Jahr besitzt er die deutsche Staatsangehörigkeit – allerdings freimütig Angaben. In seiner Heimat habe er als Apotheker gearbeitet, lebe seit zehn Jahren in Deutschland. Inzwischen sei er dreifacher Vater, betreibe gemeinsam mit seiner Frau zwei Lokale in Potsdam, durch die man allerdings nicht reich werden könne. Alina A. sei nicht die erste Praktikantin gewesen, die bei ihm gearbeitet habe, so der Angeklagte.Die Richterin unterbricht die Verhandlung. Der Verteidiger bespricht sich mit seinem Mandanten auf dem Flur. Dann die überraschende Wende. Mustafa M. gesteht, wird vom Gericht mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße von 1500 Euro, zu zahlen an das Autonome Frauenzentrum, belohnt.

(*Namen geändert.) Hoga

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