Aus dem GERICHTSSAAL: „Preiswerter“ Urlaub
Pensionswirtin um einen Teil der Kosten geprellt
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Björn B. (44, Name geändert) scheint ein säumiger Zahler zu sein. Als der Angestellte in einer sehr privaten Sache eine Rechtsanwältin einschaltete, ließ er sie auf ihren Kosten sitzen. Die Juristin erstattete nach mehrmaligem Mahnen Anzeige gegen ihren Mandanten. Björn B. erhielt einen Strafbefehl über 1800 Euro wegen Betruges. Damit war er nicht einverstanden, ließ allerdings die Einspruchsfrist verstreichen. Am 3. März dieses Jahres steckte ein weiterer Strafbefehl – wieder wegen Betruges – im Briefkasten des Potsdamers. Diesmal intervenierte Björn B. rechtzeitig. Vor Gericht hatte er jetzt die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzustellen.
Es geht um einen Winterurlaub, den Björn B. im Januar 2008 mit seinen Kindern und der neuen Freundin in Österreich verlebte. Laut Staatsanwaltschaft soll der u. a. wegen fortgesetzter Urkundenfälschung, Diebstahls, Untreue sowie mehrfachen Betruges Vorbestrafte von vornherein nicht vorgehabt haben, die Pensionskosten in Höhe von 1300 Euro vollständig zu begleichen. 500 Euro zahlte er am Anreisetag, der Rest sollte am letzten Urlaubstag fällig werden. Doch Björn B. hatte angeblich Probleme mit seiner Kreditkarte. Die Wirtin erlaubte ihm, die ausstehenden 800 Euro nach seiner Ankunft in Potsdam zu überweisen. Als kein Geld kam, erstattete auch sie Anzeige.
„Ich verdiene über 2000 Euro netto. Es stimmt nicht, dass wir uns den Ski-Urlaub nicht leisten konnten“, trumpfte Björn B. auf. Dann räumte er allerdings ein: „Es war ein Fehler, den Rest nicht gleich nach unserer Rückkehr zu bezahlen.“ „Sie haben der Wirtin E-Mails geschrieben, wie wunderschön es bei ihr war. Aber auf ihr Geld haben Sie sie monatelang warten lassen“, warf die Richterin ein. Im März 2008 überwies Björn B. 350 Euro nach Österreich. Danach hüllte er sich erneut in Schweigen. „Den Rest beglich der Angeklagte erst, als der Termin der Gerichtsverhandlung schon feststand“, stellte die Vorsitzende klar. „Aber ich habe mich bei der Wirtin entschuldigt“, betonte Björn B.
Das Gericht stellte das Verfahren im Hinblick auf den noch über ihm schwebenden Strafbefehl wegen nicht beglichener Anwaltskosten ein. „Zahlen Sie die dort verhängten 1800 Euro. Sonst wird eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt“, warnte die Richterin. Hoga
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