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HINTERGRUND: Pro Jahr und Hund sind 108 Euro Steuern fällig

Jeder Hund muss in Potsdam innerhalb von zwei Wochen steuerlich angemeldet werden. Damit erhält er eine sogenannte Steuermarke, die am besten am Halsband befestigt werden sollte.

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Jeder Hund muss in Potsdam innerhalb von zwei Wochen steuerlich angemeldet werden. Damit erhält er eine sogenannte Steuermarke, die am besten am Halsband befestigt werden sollte. Für den ersten Hund werden jährlich 108 Euro fällig, für den zweiten 144 Euro. Der dritte und jeder weitere Hund kosten den Besitzer je 192 Euro, für die Haltung von Kampfhunden wird eine Gebühr von 648 Euro erhoben. Im Jahr 2012 hat die Stadt durch die Hundesteuer 560 000 Euro eingenommen, wegen der Erhöhung des Steuersatzes – der Beschluss erfolgte im Mai 2013 – wird in diesem Jahr von Mehreinnahmen in Höhe von 170 000 Euro ausgegangen. Alle Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind, müssen zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Der zuständige Tierarzt kennzeichnet den Hund dann mit einem sogenannten Mikrochip-Transponder. Der Besitzer muss seine Eignung zudem durch ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Behörde nachweisen. Besonders gefährliche Hunderassen dürfen im gesamten Land Brandenburg nur mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde oder gar nicht gehalten werden. Ganz verboten sind zum Beispiel der American Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier oder der Bullterrier.

Unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind zum Beispiel Hunde der Rassen Alano, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino oder Rottweiler – in ganz Potsdam gibt es davon laut Stadt aber weniger als zehn. mvs

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