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Eichen in Bornstedter Feld: Pro Potsdam: Eiche ohne Auftrag gefällt
Wer hat die denkmalgeschützte Eiche im Bornstedter Feld ohne Genehmigung gefällt? Die städtische Pro Potsdam weist die Schuld von sich und sagt, wer hinter der Fällung stecken könnte.
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Potsdam - Im Fall der unerlaubt gefällten Eiche, die als Naturdenkmal besonderen Schutz genießt, weist die städtische Pro Potsdam, deren Entwicklungsträger der zuständige Grundstückseigentümer ist, die Schuld von sich. Der mit Baumpflegemaßnahmen beauftragte Dienstleister habe „entgegen langjährig geübter Praxis“ den Baum mit der Nummer 272 „ohne vorliegende Fällgenehmigung, ohne die sonst übliche örtliche Einweisung und auch ohne Kenntnis des Entwicklungsträgers“ gefällt, wie ein Sprecher am gestrigen Montag sagte. Von der Fällung habe man erst über ein Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde erfahren. Es habe keinen Auftrag dafür gegeben, die Firma habe dem Entwicklungsträger auch weder Beginn noch Abschluss der Arbeiten angezeigt.
Zwar habe der Entwicklungsträger die Fällung des Baumes im Dezember in der Tat bei der Stadt beantragt – aber dazu bis heute keinen Bescheid von der Unteren Naturschutzbehörde, so der Sprecher weiter. Ein vom Entwicklungsträger beauftragter Baumgutachter war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass die Eiche eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellte. Es habe sich nur noch um einen Torso gehandelt, im gesamten Stammfuß habe es starken Holzabbau gegeben.
Stadt prüft Strafanzeige
Nach Darstellung des Entwicklungsträgers handelte der Dienstleister aber eigenwillig: Zwar habe es einen Auftrag zu Pflegemaßnahmen – vorbehaltlich einer Genehmigung der Umweltbehörde – gegeben, „allerdings war der Baum 272 nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung“.
Die Stiel-Eiche war Teil der „Angermann-Remise“, die nach Plänen von Lenné im 19. Jahrhundert angelegt wurde. 2005 nahmen die Stadtverordneten die Remise in die Liste der Potsdamer Naturdenkmäler auf – als eines von 53 Gehölzen. Wie berichtet hatten Naturschützer verärgert reagiert und mit Strafanzeige gedroht. Auch die Stadt prüft eine Strafanzeige. Die Entfernung oder Beschädigung von Naturdenkmälern kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
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