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Homepage: Professor zeigt Studentin an
Hintergrund ist eine unflätige Schmähschrift
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Ein Juraprofessor der Universität Potsdam hat eine seiner Studentinnen wegen Beleidigung und Verleumdung angezeigt. Wie von dem Professor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Detlev W. Belling (61), zu erfahren war, fühlt er sich durch schriftliche Schmähungen der Studentin in einer Klausur beleidigt. Die Studentin hatte nach der Darstellung von Belling ihn und einen Kollegen in ihren handschriftlichen Aufzeichnungen mit Beschimpfungen und Vorwürfen überzogen und dies bei der Klausuraufsicht am 12. Februar abgegeben.
Die Studentin habe dem Professor vorgeworfen, zuvor den Gegenstand der Klausur nur sehr beiläufig in der Vorlesung erwähnt und als Klausurthema ausgeschlossen zu haben, schreibt Belling in seiner Strafanzeige, die den PNN vorliegt. Ihre Wut drückte die Studentin offenbar in sehr harschen Worten aus. In dem Schriftstück, das der Professor der Staatsanwaltschaft als Kopie übergeben hat, habe die Studentin sich bei Belling und seinem Kollegen dafür bedankt, dass die beiden sie „so sehr in den A*** gef*** haben“. Belling fasst diesen Satz – der in Jugendsprache auch als Metapher für eine Täuschung stehen kann – wörtlich auf. Die Studentin stelle unwahre und herabwürdigende Tatsachenbehauptungen auf, indem sie erklärt habe, dass er und sein Kollege Sexualverkehr mit ihr gehabt hätten, schreibt er in der Strafanzeige, die den PNN vorliegt.
Belling erklärt zudem, dass der Stoff der Klausur von ihm eingehend erörtert worden sei, auch habe er nachdrücklich darauf hingewiesen, dass das Thema prüfungsrelevant sei. Als beleidigend empfindet der Jurist auch den Vorwurf der Studentin, dass er sie in die Prostitution treibe, da ihr durch die verpasste Klausur die Fortführung des Studiums aufgrund auslaufender Bafög-Förderung nicht mehr möglich sei. Wörtlich habe sie geschrieben: „Falls wir uns dann in irgendeinem Puff wiedersehen, wissen Sie warum.“
Belling hat gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben, dass er durch einen Schriftvergleich mit einer anderen Klausur der Studentin ausgeschlossen habe, dass jemand anderes in ihrem Namen die Schmähschrift verfasst hat. „Ich habe mich vergewissert, dass keine Urkundenfälschung vorliegt“, so Belling. Die Staatsanwaltschaft prüft nun laut Bild-Zeitung, ob tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt. Von der Universität heißt es, dass die Studentin sich eindeutig im Ton vergriffen habe. „Das ist nicht der Umgangston, der an unserer Hochschule gepflegt wird“, sagte eine Sprecherin den PNN. Für eine Exmatrikulation der Studentin fehle aber die Grundlage. Der beleidigte Professor lässt der Jurastudentin immerhin noch ein Türchen offen: Falls sie sich entschuldigen sollte, könnte er die Anzeige wieder zurückziehen. Er denke darüber nach.
Die CDU-nahe Wählerliste RCDS betonte indessen, dass Studierende Einspruch einlegen können, wenn der abgefragte Lehrstoff in der Vorlesung nicht behandelt wurde. „Gerade eine Jura-Studentin sollte sich in einem gerechtfertigten Fall zu helfen wissen“, so Matthias Kaiser vom RCDS. Die Reaktion der Studentin in der Jura-Klausur sei nicht hinnehmbar. „Das Vorgehen der Studentin stellt eine Überreaktion dar, auf die der Professor ebenso überzogen reagierte“, sagte der RCDS-Vorsitzende.Jan Kixmüller
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