Angeklagter nicht auffindbar: Prozess gegen Schläger aus Syrien zunächst geplatzt
Ein Prozess gegen einen nach Gewalttätigkeiten angeklagten Syrer ist am Potsdamer Amtsgericht am Dienstag vorläufig geplatzt – unter bemerkenswerten Umständen. Denn wo sich der 23-Jährige derzeit aufhält, ist unklar, wie sich während der kurzen Verhandlung zeigte.
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Ein Prozess gegen einen nach Gewalttätigkeiten angeklagten Syrer ist am Potsdamer Amtsgericht am Dienstag vorläufig geplatzt – unter bemerkenswerten Umständen. Denn wo sich der 23-Jährige derzeit aufhält, ist unklar, wie sich während der kurzen Verhandlung zeigte.
Dem offenbar traumatisierten Flüchtling werden gefährliche Körperverletzung und versuchter Raub vorgeworfen. So soll er im Juli vor einem Jahr nachts und im betrunkenen Zustand einem Mitbewohner im Asylbewerberheim am Schlaatz eine Flasche gegen den Kopf geschlagen haben, sodass dieser aus einer Platzwunde blutete. Im Oktober vergangenen Jahres soll der Angeklagte zudem einen anderen Discogänger im „Waschhaus“ in der Schiffbauergasse laut Staatsanwaltschaft attackiert haben – und zwar derart brutal, dass sein Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Rippenprellung erlitt. Zudem soll er versucht haben, das Handy des Attackierten zu stehlen.
Doch die Vorwürfe konnten am Dienstag nicht erörtert werden, auch die eigens für die Sitzung angeforderten Dolmetscher kamen umsonst. Seit zwei Wochen habe er den Angeklagten nicht mehr gesehen, sagte ein als Zeuge geladener Mitbewohner. Der Verteidiger verwies darauf, sein Mandant leide an einer schweren psychischen Erkrankung, zu den Symptomen gehörten extreme Stimmungsschwankungen. Zudem hätten Ärzte gewarnt, dass Selbstmordgefahr bestehe, nachdem sich der Syrer in diesem Jahr bereits wegen einer tiefen Schnittverletzung im linken Arm behandeln lassen wollte. Die zuständige Richterin ordnete indes einen Haftbefehl gegen den Angeklagten an – wenn er gefunden wird, kann der Prozess beginnen.
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