
© A. Klaer
Landeshauptstadt: Prozess nach Unfalltod
Am 31. Juli muss sich ein 24-Jähriger am Amtsgericht verantworten – mit einem BMW soll er zwei Kinder umgefahren haben
Stand:
Ein Jahr nach dem tragischen Unfalltod eines vierjährigen Mädchens in der Zeppelinstraße kommt ein 24 Jahre alter Glindower, der den Unfall verursacht haben soll, vor Gericht. Die Verhandlung findet am 31. Juli ab 9 Uhr im Saal 20 des Justizzentrums in der Jägerallee statt, wie aus dem Terminkalender des Gerichts hervorgeht. Darin steht auch, dass bei dem Unfall der achtjährige Bruder des Mädchens ebenfalls verletzt wurde und bleibende Schäden behalten haben soll – nach dem Unglück hatte die Polizei nur von dem tödlich verletzten Mädchen berichtet.
Konkret wird dem Angeklagten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt, soll er am 26. Juni vor einem Jahr um 22.07 Uhr mit seinem BMW 320i die Zeppelinstraße in Richtung Geltow befahren haben – und zwar mit 50 bis 55 Kilometern pro Stunde – dort gilt Tempo 50.
Der Unfall ereignete sich an der Straßenbahnhaltestelle Im Bogen/Zeppelinstraße. Obwohl dort gerade eine Straßenbahn anhielt, soll der Mann entgegen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung – Fahren mit Schrittgeschwindigkeit ohne Gefährdung der Fahrgäste – ohne zu bremsen in den Haltestellenbereich gefahren sein, heißt es vom Gericht. Dabei soll er zunächst mit der aus der vorletzten Straßenbahntür aussteigenden vierjährigen Fatma E. und anschließend mit dem aus der letzten Tür kommenden achtjährigen Serholt E. kollidiert sein.
Das Mädchen soll mit dem Kopf auf der Motorhaube aufgeschlagen und mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden sein. Ihr Bruder sei mit seinem rechten Bein von der rechten Frontseite des BMW erfasst worden. In den damaligen Angaben der Polizei war von diesem Unfall keine Rede – damals hieß es lediglich, Mutter und Tochter seien aus der Bahn gestiegen. Fatma starb am 5. Juli im Bergmann-Klinikum. Serholt soll laut der Gerichtsmitteilung seit dem Unfall auf dem rechten Bein humpeln. Warum dieser Teil des Unfalls bisher nie erwähnt wurde, blieb am Mittwoch unklar. In der Mitteilung des Gerichts unerwähnt bleiben Aussagen von Zeugen, die beobachtet haben wollen, dass sich der nun Angeklagte sogar an einem ordnungsgemäß wartenden Auto vorbeigedrängelt und dann das Mädchen erfasst haben soll.
Der Unfall hatte in Potsdam viel Anteilnahme ausgelöst. Die Ermittlungen zogen sich in die Länge, weil das Unfallgutachten der Prüfgesellschaft Dekra wegen einer Erkrankung eines Sachverständigen spät fertig wurde. Der Rechtsanwalt des Fahrers, Alexander Kleinert, hatte bereits erklärt, vor dem Beginn des Prozess werde sein Mandant keine Stellung nehmen – aus Gründen der tiefen Betroffenheit. Die Eltern von Fatma und Serholt werden in dem Prozess als Nebenkläger auftreten. Für fahrlässige Tötung sieht das Gesetz bis zu fünf Jahre Haft vor, in der Rechtspraxis bleibt es aber häufig bei Bewährungsstrafen.
Der Unfallhergang hatte in Potsdam auch für Diskussionen über die Sicherheit jener Tramhaltestellen gesorgt, bei denen die Fahrgäste auf der Straße aussteigen müssen. Die Ampel an der Haltestelle Im Bogen/Zeppelinstraße schaltet zwar auf Rot, wenn eine Straßenbahn dort hält. Zum Zeitpunkt des Unfalls war sie aber bereits abgeschaltet, weil sie täglich bis um 22 Uhr in Betrieb war – fünf Minuten später ereignete sich das Unglück. Seitdem lässt die Stadt die Haltestellen-Ampel im 24-Stunden-Betrieb laufen.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: