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Stadtwerke-Affäre: Prozess um Paffhausen-Abfindung verschoben

Laut Potsdamer Landgericht soll der neue Termin am 15. Mai sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Untreue dauern mindestens noch bis April.

Stand:

Der Rechtsstreit zwischen den Potsdamer Stadtwerken (SWP) und ihrem Ex-Geschäftsführer Peter Paffhausen, bei dem es um die Abfindung des Managers geht, kommt zwei Monate später vor Gericht als bisher geplant. Wie Frank Tiemann, der Sprecher des zuständigen Potsdamer Landgerichts, auf PNN-Anfrage sagte, soll der Prozess nun am 15. Mai stattfinden. Eigentlich sollte das mit Spannung erwartete Verfahren am 15. März beginnen. Zu den Gründen für die Vertagung machte Tiemann keine Angaben.

Möglicherweise spielt dabei die Tatsache eine Rolle, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Paffhausen „frühestens im April“ abgeschlossen sein werden, wie Behördensprecherin Bianca Stohr auf PNN-Anfrage sagte. Ermittelt wird laut Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue und zu intransparenten Geldgeschäften zwischen Paffhausen und dem SV Babelsberg 03 – der Stadtwerke-Geschäftsführer war auch der Aufsichtsratschef des Fußball-Drittligisten.

Begonnen hatte die Stadtwerke-Affäre um Paffhausen, nachdem im Mai 2011 bekannt geworden war, dass auf sein Betreiben hin im Jahr 2001 der damalige Chef der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Gewoba, der heutige Pro-Potsdam-Geschäftsführer Horst Müller-Zinsius, bespitzelt worden sein soll. Weil schließlich eine Mehrheit der Stadtverordneten Paffhausen öffentlich das Vertrauen entzog, hatte er Ende Mai 2011 alle seine Ämter niedergelegt, auch das als Geschäftsführer der Stadtwerke-Tochter Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Zu diesem Zeitpunkt soll ihm von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) als Aufsichtsratschef der EWP eine Abfindung in Höhe von 1,4 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden sein, wie es inoffiziell hieß. Dann aber wurden laut Jakobs unter anderem Darlehen und sogenannte „Bürgschaften“ bekannt, die Paffhausen am Aufsichtsrat vorbei an den SV Babelsberg vergeben haben soll – der Grund für die Kündigung Paffhausens samt der Streichung der Abfindung. Ob es sich tatsächlich im juristischen Sinne um Bürgschaften gehandelt hat, ist bisher unklar.

Der Streitwert im jetzt verschobenen Gerichtsverfahren liegt laut Tiemann bei knapp 600 000 Euro. Warum die Summe geringer ist als die Abfindung, bleibt derzeit offen. Eine Stellungnahme dazu gaben weder die Rechtsanwaltskanzlei, die Paffhausen vertritt, noch die Stadtwerke ab. Ein Grund für die vergleichsweise niedrige Streitsumme könnte sein, dass dieser Betrag in Paffhausens Arbeitsvertrag als Abfindung festgelegt war, als er im Jahr 2000 Geschäftsführer der EWP wurde: Sollte dies der Fall sein, wäre denkbar, dass Paffhausen die in Aussicht gestellte und wieder aberkannte Abfindung über 1,4 Millionen Euro zunächst nicht anficht.

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