Spendenskandal: Prozess um Spendenaffäre
Das Landgericht lässt die Anklage gegen zwei Potsdamer Kommunalpolitiker der Familienpartei zu.
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Im Spendenskandal um die Potsdamer Familienpartei kommt es nun zum Prozess. Das Landgericht hat die Anklage gegen zwei Potsdamer Politiker der Splitterpartei zugelassen, wie Sprecher Frank Tiemann bestätigte. Es handelt sich dabei um den Stadtverordneten Brian Utting, der seit Ende 2009 sein Mandat ruhen lässt, und den damals zurückgetretenen Dieter Gohlke. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
Ihnen werfen die Ermittler Verstöße gegen das Parteiengesetz sowie verschiedene Untreue- und Betrugsdelikte vor. Sie sollen Parteigelder für Privatzwecke verwendet haben und durch das Verschieben von Geldern ein scheinbares Spendenaufkommen für die Partei vorgetäuscht haben, um staatliche Zuschüsse für diese zu erschleichen. Der Staat bezuschusst jede Parteispende mit 38 Cent pro Euro. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen Gelder von Parteikonten zunächst abgezogen und dann als vermeintliche Spenden wieder eingezahlt worden sein, um für diese Beträge die staatlichen Zuschüsse zu kassieren. Die in der Anklage dargestellten Vorgänge umfassten eine sechsstellige Summe, wie das Gericht bereits bestätigt hatte.
Zugleich erklärte Tiemann, dass der Prozess nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert am Land-, sondern am Amtsgericht stattfinden soll. Das Landgericht habe das so entschieden, weil das Verfahren nicht die von den Anklägern angenommene politische Bedeutsamkeit besitze, so Tiemann. Landgerichte sind in Deutschland bei Prozessen mit einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig, die Amtsgerichte für alle anderen Verfahren.
Gohlke – er gilt als Haupttäter – wird von der Anwältin Nadine Rappanier vertreten. Sie bekräftigte, ihr Mandant habe frühzeitig nach Beginn der Ermittlungen die Vorgänge offengelegt und mit der Staatsanwaltschaft kooperiert. Aus der Familienpartei sei Gohlke, obwohl er für sie Stadtverordneter war, bereits 2006 ausgetreten. Die Vorwürfe würden sich auch nicht auf die Ausübung seines Mandates als Stadtverordneter beziehen, so Rappanier. Die Anwältin erklärte: „Er bedauert sein Verhalten, das er selbstkritisch als das Ergebnis fehlgeleiteten politischen Ehrgeizes erkennen musste, zutiefst, und steht auch zu seiner Entscheidung, sich vollständig aus dem politischen Geschehen zurückzuziehen.“ Mit der Zulassung der Anklage werde nur bestätigt, dass es einen Tatverdacht gibt, der ausreiche, die Durchführung einer Hauptverhandlung zur weiteren Klärung der Sache zu rechtfertigen. „Eine Bestätigung der Anklagevorwürfe bedeutet dies nicht – die rechtliche Würdigung wird nun beim Amtsgericht liegen.“ Uttings Anwalt äußerte sich auf schriftliche Anfrage nicht zum Verfahren.
Die Affäre hatte Ende 2009 für Wirbel in der Kommunalpolitik gesorgt. Damals bildete die Familienpartei eine Fraktionsgemeinschaft mit der FDP und war zusammen mit SPD, CDU/ANW und Grünen Teil der ein Jahr zuvor gebildeten Rathauskooperation. Aufgeflogen war der mutmaßliche Betrug nach der Anzeige von Bankangestellten. Wegen des Spendenskandals droht der Familienpartei auch eine Geldstrafe, sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung den PNN. Die genaue Höhe werde nach Abschluss der Ermittlungen festgelegt. H. Kramer
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