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Betrugsvorwürfe gegen Familienpartei: Prozess um veruntreute Parteispenden

Ende November 2009 war es ein Paukenschlag: Eine Razzia der Staatsanwaltschaft im Rathaus, Betrugsvorwürfe unter anderem gegen zwei damalige Stadtverordnete der kleinen Familienpartei. Sie sollen im massiver Art und Weise öffentliche Gelder für die Parteienfinanzierung erschlichen haben, hieß es.

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Ende November 2009 war es ein Paukenschlag: Eine Razzia der Staatsanwaltschaft im Rathaus, Betrugsvorwürfe unter anderem gegen zwei damalige Stadtverordnete der kleinen Familienpartei. Sie sollen im massiver Art und Weise öffentliche Gelder für die Parteienfinanzierung erschlichen haben, hieß es. Drei Jahre später schloss die Staatsanwaltschaft Potsdam ihre Ermittlungen ab – und jetzt steht der Prozess an. Am 23. und 26. Februar müssen sich in dem Fall insgesamt vier Personen vor einem sogenannten erweiterten Schöffengericht des Amtsgerichts verantworten, wie ein Justizsprecher den PNN bestätigte.

Angeklagt sind Hunderte Fälle, vor allem wegen Untreue und Verstößen gegen das Parteiengesetz in gewerblichem Umfang. Allein dem Hauptangeklagten Dieter G., der damals von allen Ämtern zurücktrat, würden 325 Delikte vorgeworfen, so der Gerichtssprecher – bei einer Gesamtschadenssumme von 482 000 Euro. Die Vorwürfe wiegen schwer: Nach Auffassung der Ermittler sollen Gelder von Parteikonten zunächst abgezogen und dann als vermeintliche Spenden wieder eingezahlt worden sein, um für diese Beträge die staatlichen Zuschüsse zu kassieren. Der Staat bezuschusst jede Parteispende mit 38 Cent pro Euro. Insgesamt soll ein Schaden von knapp 690 000 Euro entstanden sein. Ein Teil der Gelder soll auch privat verwendet worden sein, hieß es vom Gericht weiter.

Dem Ex-Stadtverordneten Brian U. werden knapp 50 Fälle vorgeworfen, weiteren zwei Personen aus dem Umfeld werden weit weniger Delikte zur Last gelegt. Nicht nur die Familienpartei, sondern auch die ehemals in Potsdam aktive und von G. initiierte Elternpartei soll laut Ermittlungen von den Vorwürfen betroffen sein. Dieter G. hatte nach Erhebung der Anklage über eine Anwältin ausrichten lassen, er bedauere zutiefst sein Verhalten, „das er selbstkritisch als das Ergebnis fehlgeleiteten politischen Ehrgeizes erkennen musste“. Eigentlich sollte der Fall erst am Landgericht verhandelt werden, das gab den Fall mangels besonderer Bedeutung an das Amtsgericht ab.

Die in Potsdam einzigartige Affäre hatte Ende 2009 für Wirbel in der Kommunalpolitik gesorgt. Damals bildete die Familienpartei eine Fraktionsgemeinschaft mit der FDP und war mit SPD, CDU/ANW und Grünen Teil der ein Jahr zuvor gebildeten Rathauskooperation. Aufgeflogen war der mutmaßliche Betrug nach der Anzeige von Bankangestellten. Wegen des Spendenskandals droht der Familienpartei auch eine Geldstrafe, bekräftigte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung. Die Höhe werde nach Abschluss des Prozesses festgelegt. Inzwischen hat die Splitterpartei in Brandenburg keinen Landesverband mehr. 

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