Landeshauptstadt: Radler-Unfälle: Anklagen wegen fahrlässiger Tötung Staatsanwaltschaft: Verletzung der Sorgfaltspflicht
Die zwei tödlichen Unfälle von Radfahrern im vergangenen Herbst ziehen Gerichtsverfahren nach sich. Wie Tom Köpping, Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, am Montag den PNN sagte, habe die Ermittlungsbehörde wegen der Unfälle zwei Anklagen mit dem Vorwurf der fahrlässiger Tötung gegen die beiden mutmaßlichen Unfallverursacher aus Potsdam erhoben.
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Die zwei tödlichen Unfälle von Radfahrern im vergangenen Herbst ziehen Gerichtsverfahren nach sich. Wie Tom Köpping, Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, am Montag den PNN sagte, habe die Ermittlungsbehörde wegen der Unfälle zwei Anklagen mit dem Vorwurf der fahrlässiger Tötung gegen die beiden mutmaßlichen Unfallverursacher aus Potsdam erhoben. Das Potsdamer Amtsgericht hat die Anklagen zugelassen, bestätigte Gerichtssprecher Wolfgang Peters. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten dem Gesetz nach bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe.
Die tödlichen Radler-Unfälle, die sich im vergangenen Oktober innerhalb weniger Tage ereigneten, hatten in Potsdam für Bestürzung gesorgt. Zunächst war am 21. Oktober 2010 eine 33 Jahre Frau in der Großbeerenstraße ums Leben gekommen. Ein Pizza-Lieferwagen hatte laut den damaligen Aussagen der Polizei auf dem markierten Fahrradstreifen zwischen Jahn- und Wattstraße in Höhe der dortigen „Hallo Pizza“-Filiale geparkt. Dann habe der Fahrer des Wagens, der jetzt angeklagte 31-jährige Potsdamer Florian B., laut Polizei seine Tür plötzlich geöffnet. Die Radfahrerin, die dem auf dem Radweg stehenden Auto ausweichen musste, habe nicht mehr reagieren können, hieß es damals: Sie stürzte und wurde von einem hinter ihr fahrenden Mercedes überrollt. Mit seinem Verhalten habe der Angeklagte B. gegen die bestehende Sorgfaltspflicht als Fahrer verstoßen, sagte Staatsanwalt Köpping gestern. Unter anderem sei das Parken auf Radwegen verboten, dazu hätte der Pizza-Fahrer vor dem Öffnen der Tür auch nach hinten schauen müssen, hieß es weiter. Der Prozess gegen B. soll laut Amtsgerichtssprecher Peters am 6. Juni beginnen. Ein anderes Ermittlungsverfahren zu dem Unfall gegen die Fahrerin des Mercedes, die die Radfahrerin überfahren hatte, ist dagegen eingestellt. Die Fahrerin trage an dem Unfall keine Schuld und es liege keine Fahrlässigkeit vor, so Köpping.
Ein weiterer Prozess zum zweiten tödlichen Fahrradunfall wird laut Gerichtssprecher Peters am 20. Mai beginnen. Dort geht es um ein Unglück vom 26. Oktober 2010. Damals war ein 49-jähriger Potsdamer, der nachmittags auf dem Fahrrad in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Reiterweg und Helene-Lange-Straße in Richtung Innenstadt unterwegs war, laut Polizei an einer sich öffnenden Tür eines Kleinlasters hängen geblieben. Der Wagen hatte am Fahrbahnrand gestanden. Der Radfahrer stürzte und starb Tage später an seinen schweren Verletzungen. Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist nun der 55 Jahre alte Potsdamer Horst R., auch ihm wird von der Staatsanwaltschaft die Verletzung von Sorgfaltspflichten vorgeworfen. Nach den beiden Unfällen hatte die Polizei angekündigt, abmarkierte Fahrradstreifen verstärkt nach Parksündern abzusuchen und zu ahnden. Henri Kramer
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