
© A. Klaer
Landeshauptstadt: Radschieben ohne Strafe
Stiftungssprecher: Parkordnung behält Verbot bei
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Sanssouci - Die Schlösserstiftung will das Verbot des Schiebens von Fahrrädern durch den Park Sanssouci auch weiterhin in der Parkordnung aufrechterhalten. Dem steht ein Urteil des Potsdamer Amtsgerichtes aus dem Jahr 2010 entgegen. Das Gericht hatte das „Schiebeverbot“ als rechtswidrig erklärt. Stiftungssprecher Ulrich Henze präzisierte nun auf PNN-Nachfrage, nur das Ahnden des Radschiebens sei durch das Gericht untersagt worden. „Wir verhängen keine Bußgelder“, sagte der Sprecher. Dessen ungeachtet bleibe das Schiebeverbot Bestandteil der Parkordnung. Henze: „Wir üben dabei unser Hausrecht aus.“ Die Parkwächter würden Radschieber auf die Parkordnung hinweisen. „Wir möchten, dass sich jeder daran hält“, sagte Henze. Werde diesem Hinweis nicht gefolgt, habe die Stiftung jedoch „keine weitere Handhabe gegen die Radschieber“. Keinesfalls dürften sich die Parkwächter den Radschiebern in den Weg stellen, sagte der Stiftungssprecher, ohne konkret auf die Beschwerde einer jungen Mutter einzugehen, wonach ein Parkwächter sie „unsanft am linken Handgelenk“ packte, weil sie ihr Rad durch den Park schob. Wie die Frau den PNN schrieb, werte sie dies als „inakzeptable Handgreiflichkeit“.
Das Amtsgericht hat im April 2010 einem Juristen recht gegeben, der die Zahlung eines Bußgeldes von 20 Euro verweigerte, nachdem er beim Schieben seines Rades durch den Park Sanssouci erwischt worden war. Ausschlaggebend für das Gericht war der Bericht eines Sachverständigen, wonach Radfahrer die Parkwege kaum mehr schädigten als Fußgänger.
Ungeachtet des Einzelfalles scheint zwischen der Stiftung und ihren Kritikern Friede eingekehrt zu sein. Hatten Bürgerinitiativen vor Jahren noch mit „Events“ im Parks gegen die rigide Parkordnung protestiert, seien „Aktivitäten derzeit nicht notwendig“, erklärte Jan Gabbert den PNN, einer der damaligen Protestler. Nun sei die Parkordnung „nur noch ein Stück Papier“, es gebe „ein stillschweigendes Einverständnis zwischen der Stiftung und den Parkbesuchern“. Guido Berg
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