Landeshauptstadt: Rauchen wieder erlaubt
Ministerium reagierte auf Urteil von Karlsruhe
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In Potsdamer Einraumkneipen darf unter bestimmten Bedingungen wieder geraucht werden. Das stellte das Gesundheitsministerium gestern klar. Auch in Diskotheken der Stadt dürfe Gästen unter Auflagen erlaubt werden, zu rauchen.
Am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass das in Berlin und Baden-Württemberg geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen verfassungswidrig ist, weil die Wirte durch geltende Ausnahmen für größere Betriebe benachteiligt würden. Seit der Entscheidung ist in beiden Ländern das Rauchen in Eckkneipen wieder erlaubt. Die Länder haben bis 2009 Zeit, ihre Gesetze zu ändern. Dabei können sie sich auch für ein absolutes Rauchverbot entscheiden. Da das Brandenburger Nichtraucherschutzgesetz ähnliche Regelungen enthält wie das Berliner, muss es ebenfalls geändert werden. Gespräche dazu sollen nach der Sommerpause aufgenommen werden.
Bis zur Neuregelung werden nach Angaben des Ministeriums Verstöße gegen das Rauchverbot in Einraumkneipen und Diskotheken nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt, sofern die vom Bundesverfassungsgericht definierten Voraussetzungen erfüllt sind. So darf die Kneipe nicht größer als 75 Quadratmeter sein und es dürfen keine selbst zubereiteten Speisen angeboten werden. Zudem ist Personen unter 18 Jahren der Zutritt verboten. Diskotheken dürfen das Rauchen nur in Nebenräumen zulassen, in denen keine Tanzfläche vorhanden ist. Außerdem dürfen nur Erwachsene in die Disco gelassen werden. Auf wie viele Potsdamer Kneipen und Diskotheken die Zwischenregelung zutrifft, ist nicht bekannt. PNN
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